Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Fr. Bohnebuck fragt, was die Kommunalaufsicht beanstandet hat. Hr. Fuchs schildert, dass es sich hier um einen formellen Fehler in der Beschlussbezeichnung handele. Die vorliegende Beschlussvorlage befasse sich nicht ausschließlich mit der energiewirtschaftlichen Beratung der Gemeinde Wandlitz sondern vorrangig mit dem Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung, der Übernahme der Aufgabe der Energieversorgung durch die Gemeinde Wandlitz, der Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und der Beteiligung an der Barnimer Energiegesellschaft mbH. Bevor über die Beschlussvorlage abgestimmt wird, kommt es zu einer kurzen Diskussion, ob die Gemeinde Wandlitz prinzipiell energiewirtschaftlich tätig werden soll oder nicht.
Beschlussvorschlag:
1. Unter Aufhebung des Beschlusses BV-GV/2021-0331, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1). 2. Die Gemeinde Wandlitz ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Wandlitz wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften. Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Wandlitz begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu. 3. Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4 Ablehnung: 2 (Hr. Hintze) Enthaltung: 1
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