Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
Dem Abweichungsantrag zur Festsetzung des § 5 Abs. 1 und 4 „Dächer und Dachaufbauten“ der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den Ortsteil Stolzenhagen, im engeren Geltungsbereich auf dem Grundstück in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Stolzenhagen, Dorfstraße, Flur 2, Flurstück 645 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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