Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsbeirat Zerpenschleuse
Datum: Di, 02.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:43
Raum: Bürgerbüro
Ort: Zerpenschleuse, Liebenwalder Str.13

Die Tagesordnung wird mit folgender Änderung einstimmig durch den Ortsbeirat bestätigt:

Projektinformation – zentrale Abwassererschließung Puschkinstraße durch Herrn Kunde – NWA als Zusatz vor Top 4

 

Herr Kunde erläuterte die zentrale Abwassererschließung. Insgesamt sind ca. 27 Grundstücke betroffen. Die Bauzeit soll 3 – 6 Monate dauern. Im Mai 2021 erfolgte die Abnahme des Hafendorfs durch den NWA. Es lag ein Erschließungsvertrag zwischen dem Bauherrn und dem NWA vor, deren Bestandteil auch die zentrale Abwassererschließung der Puschkinstraße war. Der NWA hat keine Finanzkraft für große Wohngebiete wie z.B. das Hafendorf, aufgrund dessen Erschließungsverträge mit privaten Investoren geschlossen werden. Seitens des NWA muss der Anschluss des Abwassers nach Abnahme der Baumaßnahme im Hafendorf in der Puschkinstraße in den nächsten 4 Jahren erfolgen. Dies soll mittels Kleinpunktwerke geschehen, an die jedes Grundstück angeschlossen werden. Bei den kleineren Grundstücken ist der Zugang über die Grundstückszufahrt geplant, die sofern diese gepflastert ist, eventuell aufgerissen werden muss. Im August 2021 erhielt die Firma Merkel den Zuschlag. Die Baumaßnahme kann aufgrund von Engpässen bei den Materiallieferungen voraussichtlich erst 2022 erfolgen. Die Zuschachtungen sind zur Frostperiodenende 2022 geplant. Sobald die Materiallieferungen erfolgen und der Baubeginn feststeht, wird eine Einwohnerversammlung ca. 2 Wochen (März 2022) vor Baubeginn Corona bedingt im Goldenen Löwen in Wandlitz durchgeführt. Herr Scafaro teilte mit, dass Zerpenschleuse ebenfalls eine Sporthalle hat und diese auch genutzt werden kann.

Die Regeltiefe beträgt 1,50 m, kann sich aber auf 1,20 m verringern jedoch mindestens 1,00 m. Herr Kunde erläuterte weiterhin, dass ca. 1 Jahr nach Fertigstellung die Beitragserhebung erfolgen wird. Die Grundstücksfläche auf dem Bescheid soll durch die Grundstückseigentümer geprüft werden und sie sollen ggf. das Widerspruchsverfahren in Anspruch nehmen. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung ohne Überprüfung der finanziellen Situation und zinsfrei für eine Laufzeit von maximal 2 Jahre zu stellen. Bei längeren Laufzeiten erfolgt eine Überprüfung der Finanzen. Er teilte mit, dass bisher immer eine Lösung gefunden wurde. Zu den Kosten teilt Herr Kunde mit, dass der Berechnungspreis je m² im Verbandsgebiet einheitlich ist.

Weder Telekom, Energieversorger noch Gemeinde Wandlitz haben bisher Angaben zum Verlauf der Leitungen erhalten. Informationen sind immer nur beim NWA abzufragen.

Anwohner 1 fragt an, wer für die Kosten der Stromversorgung aufkommt. Herr Kunde teilte mit, dass die Stromkosten neben den Wartungs-, Betriebs- und Reparaturkosten in den Benutzungsgebühren enthalten sind. Die gesamte Investition stellt Eigentum des NWA dar. Die Kosten werden jedoch nur für die anschließbare Fläche erhoben.

Anwohner 2 erkundigt sich, wer die Kosten auf dem eigenen Grundstück zahlt. Daraufhin erläuterte Herr Kunde, dass diese beim Grundstückseigentümer liegen, dieser jedoch frei in der Beauftragung einer Firma entscheiden oder ggf. in Eigenleistung die Erdarbeiten ausführen kann. Abschließend erläuterte Herr Kunde die Berücksichtigung der Geschossigkeit (Bebaubarkeit nach Art und Maß eventuell nach noch vorhandener Baugenehmigung).

Anwohner 3 fragt nach, ob eine Berücksichtigung des Gartenhauses aus seinem hinteren Teil des Grundstücks in die Berechnung mit einfließt. Das wurde durch Herrn Kunde verneint.