Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "An der Wegener Straße" - Abwägungsbeschluss -  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 13
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 21.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 19:47
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2021-0376 Bebauungsplan "An der Wegener Straße"
- Abwägungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm

Frau Bornkessel erläutert kurz die Vorlage und geht auf die Abstimmung im OB Wandlitz ein.

Frau Bohnebuck stellt Differenzen zum ursprünglichen Aufstellungsbeschluss fest und fragt, über welchen Plan nunmehr befunden werden soll, da dieser nicht Anlage zur BV ist. Es ist u. a. nicht ersichtlich, wie aus wohl ursprünglich geplanten 3m breiten Straßen nunmehr 8m-Breiten entstanden sind.

Es folgt eine Diskussion der Ausschussmitglieder. Alle sind sich einig, dass die vielen offenen Fragen vor der Abwägung geklärt werden müssen.

Frau Bornkessel schlägt daraufhin vor, die im Nachgang an die Abwägung geplante Betroffenenbeteiligung vorzuziehen und die Abwägung, mit den Ergebnissen der Betroffenenbeteiligung (UNB, Verbände) überarbeitet erneut vorzulegen.

Es wird sich einstimmig dazu entscheiden, diese Vorlage als 1. Lesung zu behandeln.

 

Herr Striegler bittet die Verwaltung, bis dahin Folgendes zu klären bzw. nachzufordern:

 

- Stellungnahme des NWA

- Ergebnisse der Betroffenenbeteiligung

- Fortschreibung des Umweltberichtes 


Beschluss (1. Lesung):

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o. g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a)      als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll

 

oder

 

b)      als Beschluss in Blockabstimmung.

 

Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden und eine Betroffenheitsbeteiligung (Landkreis Barnim, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR) gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchgeführt wird.

 


Abstimmungsergebnis (1. Lesung):

 

Zustimmung: 6 (Hintze)

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0