Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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