Beschluss:
Für die Aufstellung und Umsetzung von B-Plänen zum Neubau von Wohnungen oder Hausbau in unserer Gemeinde soll künftig im Rahmen der Entwicklung von B-Plänen
- eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bausituation auf dem jeweiligen Grundstück vorgenommen werden.
- Wesentliche Baumgruppen oder Bäume sollen erhalten bleiben und werden in die konkrete B-Planung einbezogen und bei der künftigen Anlage von Baulichkeiten geschützt, erhalten und städtebaulich einbezogen.
- Sollten keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden sein, ist die Schaffung eines künftigen Waldsiedlungscharakters des Wohnbereiches durch entsprechende Anpflanzung als fester Bestandteil in die Planung aufzunehmen und städtebaulich zu berücksichtigen.