Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau Lavendel-, Veilchen-, Maiglöckchen- und Asternstraße, OT Basdorf Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf
TOP: Ö 15
Gremium: Ortsbeirat Basdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:55
Raum: Sport- und Mehrzweckhalle Basdorf
Ort: Primelstraße 12, 16348 Wandlitz
BV-GV/2020-0196 Straßenausbau Lavendel-, Veilchen-, Maiglöckchen- und Asternstraße, OT Basdorf
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA29
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:HB AL

Herr Lodzin (Bauamt der Gemeinde Wandlitz) informiert die Anwesenden über den geplanten Straßenbau. Es ist geplant die Fahrbahn in einer Breite von 4,80 m, ohne Gehweg herzustellen Zur Abführung des Niederschlagswassers werden in den Seitenbereichen Mulden hergestellt. In das anstehende Material wird Bindemittel eingefräst und verdichtet, sodass eine qualifizierte Bodenverbesserung entsteht. Dies ist eine kostengünstigere Methode, da u.a. die Abfuhr für den Erdaushub entfällt. Die Ausschreibung der Leistung ist im Januar 2021 geplant, sodass voraussichtlich im Frühjahr 2021 mit dem Straßenbau begonnen werden kann.

 


Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau der Astern-, Maiglöckchen-, Veilchen- und Lavendelstraße mit folgenden Eckpunkten:

 

  • Ausbau der Fahrbahn als Mischverkehrsfläche (ohne Gehweg) mit einer Breite von 4,80 m in Asphaltbauweise.
  • Ausbau der anliegenden Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung.
  • Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahme ist beitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt.

Die Lagepläne sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Astern-, Maiglöckchen-, Veilchen- und Lavendelstraße“ einzusehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  3

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2