Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Hinweis aus dem A2 wird aufgenommen. (Herr Borchert schlägt vor, bei den nördlichen Grundstücken (750 qm) auch eine Doppelhausbebauung zuzulassen. Bei den unmittelbar an die Mühlenbecker Straße angrenzenden Bauflächen sollte die GFZ gesenkt werden bzw. statt dem Staffelgeschoss ein viertes Vollgeschoss zugelassen werden.)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet an der Mühlenbecker Straße, Flur 2, Teilflächen der Flurstücke 601, 167/1, 168/1, 169/1, 566, 571, 574 und 583 sowie Flurstück 600 (siehe Geltungsbereich) in der Gemarkung Schönerlinde.
2. Die Ziele der Raumordnung abzufragen.
3. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8Ablehnung: 1Enthaltung: 0
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||