Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Lüftung Mensa Klosterfelde  

 
 
Sitzung des Ausschusses zur Umsetzung des kommunalen Energiekonzeptes
TOP: Ö 11
Gremium: A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

 

Die beauftragten Planungsbüros haben das Lüftungskonzept für die neue Mensa Klosterfelde in einer Präsentation vorgestellt.

 

Schwerpunkt-Thema dabei war die Betrachtung des sommerlichen Wärmeschutzes mittels Simulationen bei verschiedenen freien Randbedingungen, d.h. der äußeren Wetterbedingungen („normale“ bzw. „heiße“ Jahre)  sowie verschiedenen Belegungssituationen und Nutzungsintensitäten der Mensa.  Basis für die Simulationen waren dabei die Belegungsvorgaben der Gemeinde.

 

Ebenso wurde dabei auch auf die Lüftungs-/Kühlungstechnik, die Gebäudekonstruktion (Holzbau) sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen (Arbeitsstättenrichtlinie, Bielefelder Urteil, DIN 4108 Teil 2, VDI-Lüftungsregeln) eingegangen.

 

Folgende Punkte wurden im Verlauf  der Sitzung angesprochen und z.T. kontrovers diskutiert:

 

  • Die DIN 4108 Teil 2 sieht  eine maximale Raumtemperatur von 26°C im Sommer vor, erlaubt es aber diese Temperatur in einem Rahmen von 500 Übergradtemperaturstunden zu überschreiten.

 

  • Unter Normrandbedingungen (gleichmäßiger Wärmeeintrag - keine hohen Spitzen) wird dies durch die Nachtlüftung über die Küchenlüftungsanlage und die freie Lüftung über die Fenster am Tag gut erreicht. Den gesetzlichen Forderungen würde damit Rechnung getragen werden.

 

  • Die Nutzungsprofile aus den Belegungsvorgaben der Gemeinde weichen jedoch von den in öffentlich-rechtlichen Nachweisen zugrundeliegenden Nutzungsprofilen (Normbedingungen)  ab, die Haupt-Wärmeeinträge konzentrieren sich hierbei auf einen kurzen Zeitraum während der Essenszeiten

 

  • Die Simulationen zeigen, dass während der Belegung zur Essenszeit (zwei Essensgänge zwischen 11- 13 Uhr, jeweils 160 Personen) an heißen Sommertagen mit Temperaturen über 26 °C zur rechnen ist.

 

  • Die spezifischen, im hier gegebenen Fall vorhandenen Spitzen während der Essenszeit können über die freie Lüftung allerdings nicht abgeführt werden und werden auch nicht von der Speichermasse der Konstruktion abgepuffert.

 

  • Die 500 Übergradtemperaturstunden würden in der Realität ohne zusätzliche Maßnahmen (z.B. aktive Kühlung) nicht eingehalten werden können - auch wenn die gesetzlichen Forderungen erfüllt werden.  

 

  • Fragestellungen, der vorgesehenen mittel- und langfristigen Nutzung der Mensa, welche Funktion sie ausfüllen soll/wird (siehe Aspekt Nutzung als Bürgerhaus, Häufigkeit Feierlichkeiten mit bis zu 199 Personen z.B. jährliches Dorffest, ein dritter Essensgang usw.) sowie welche Temperaturen über welche Dauer dabei tolerierbar sind.

 

  • In der jetzigen Planung/Lösung erfolgt die Durchlüftung/Kühlung des Speiseraums mittels der  Nacht-Lüftung der zum Speiseraum hin umgeschalteten Lüftungsanlage der Küche sowie zusätzlich durch eine über die Fußbodenheizung laufende aktive Kühlung mittels Kühlwasser, welches über ein installiertes Kühlaggregat erzeugt wird.

 

  • Fragestellungen, inwieweit die vorhandene Lösung mit Nachtlüftung und Bodenkühlung ausreicht und ob möglicherweise eine passive Kühlung mittels Wärmepumpe mit Erdkollektoren bzw. über eine zusätzliche separate Lüftungsanlage für den Speiseraum oder einer Erhöhung der Speichermasse im Gebäude.

 

  • Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit für weitergehende Technik: Zum Beispiel einer „Rundum-Sorglos“-Lüftungstechnik und ob diese zusätzlichen Investitionen und der Mehraufwand für die  Betreibung gerechtfertigt sind, dass z.B. immer die 26 °C eingehalten werden, auch bei den  1 - 2 x  im Jahr stattfindenden größeren Jahres-Festen.

 

  • Im Hinblick auf die zukünftige Initiierung einer Projektgruppe wird vorgeschlagen das Mandat vorab klar zu definieren (Aufgabenstellung, und welche Gewichtung sie bei der Entscheidungsfindung hat). Dies soll dann beitragen, dass ein Interessenskonflikt mit der Entscheidungsgewalt der GV besser vermieden werden kann.

 

Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten:

 

  • Im Rahmen der Weiterentwicklung der Entwurfsplanung legte die Projektgruppe fest, dass zusätzlichen Untersuchungen und Simulationen  durchgeführt wurden und auch diese in die aktuelle Planung und im Ergebnis die zusätzliche aktive Bodenkühlung mit aufgenommen wurde.

 

  • Die Simulation war erforderlich, die verschiedenen sich gegenseitig beeinflussenden Faktoren,  wie z.B.  Nutzungsprofile, Gebäudekonstruktion, Außentemperaturen, Lüftungsanlage, inkl. der  Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen  fließen mit ein, eine fundierte Beurteilung ist so möglich.

 

  • Die vorhandene Lösung wird angenommen, es geht nicht um die Maximal-Lösung, sondern um eine optimale Lösung (auch unter Betrachtung des energetischen Aspektes, was für den A6 nicht unerheblich ist), die auch im Kosten-Nutzen-Verhältnis steht und damit wirtschaftlich vertretbar ist.

 

  • Falls gewünscht, kann ggf. seitens des Planers eine Simulation für einen zusätzlichen dritten Essensdurchgang geprüft werden.

 

  • In der der GV am 05.07.18 vorgelegten Entwurfsplanung wurde der zum damaligen Zeitpunkt und Planungsphase entsprechende Planungs-/Kenntnisstand vorgelegt. Diese Verfahrensweise wurde von der GV am 24.05.18 beschlossen. 

 

  • Es wurde bei den frühen Planungen/Festlegungen nicht vom „rgerhaus“ sondern von „verschiedenen Arten der Nutzung“ gesprochen. Die Mensa ist schwerpunktmäßig für den Mensa-Betrieb konzipiert, lässt jedoch in Maßen auch eine über den reinen Mensa-Betrieb hinausgehende Nutzung zu.

 

  • Eine passive Kühlung über den Sole-Kreis einer Wärmepumpe hat nach Auskunft der Fachplaner unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Simulation eine zu geringe Kühlleistung.

 

  • Eine zusätzliche Lüftungsanlage für den Speisesaal hat hohe Zusatz-Kosten zur Folge, der Platz für eine solche Anlage ist nicht vorhanden, signifikante Änderungen an der jetzigen Konstruktionsplanung wären erforderlich.

 

Den zuständigen Gremien soll die Gelegenheit eingeräumt werden, in die Genehmigungsplanung einzusehen. Hierzu sind Umfang, Art und datenschutzrelevante Zulässigkeit durch die Verwaltung noch zu klären. Darüber hinaus besteht nach Terminvereinbarung mit dem Bauamt für Gemeinde- und Gremienvertreter jederzeit die Möglichkeit, in die Planungsunterlagen einzusehen.

.