Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Beschlussvorlage liegt in Papierform nicht komplett vor, im Internet ist sie allerdings komplett einsehbar. Herr Becker informiert über die Äußerungen des Herrn Reinhardt im Ortsbeirat. Demnach gäbe es kein Gesetz, das einen „Erholungswald“ vor der Aufstellung von Windrädern schütze. Die Beschlussvorlage solle überarbeitet werden. Die Notiz der Oberförsterin, die Herr Reinhardt vorgelesen hat, sollte der Beschlussvorlage beigefügt werden. Frau Brandt bittet um Korrektur, die SPD sei ebenfalls Einreicherin. Die Diskussion erbringt, dass selbst wenn die Beschlussvorlage einen eher deklaratorischen Charakter habe, sie zur Abstimmung kommen solle. Frau Berbig verliest den Beschlusstext.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, den Antrag an das für Forsten zuständige Mitglied der Landesregierung Brandenburg zu stellen, den Wandlitzer Teil des Liepnitzwaldes nach § 12 Absatz 5 Landeswaldgesetz als „Erholungswald“ unter Schutz zu stellen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: Enthaltung: 1
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