Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 13 Wohn- und Geschäftseinheiten sowie eines Mehrfamilienhauses mit 19 Wohneinheiten  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 25
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 30.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
MV-HA/2017-0032 Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 13 Wohn- und Geschäftseinheiten sowie eines Mehrfamilienhauses mit 19 Wohneinheiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage A1
Verfasser:BA34Aktenzeichen:W 6340083/17
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Die Öffentlichkeit wird für den Tagesordnungspunkt einstimmig hergestellt.

Herr Borchert fasst den zeitlichen Ablauf den eingereichten Bauantrags zum gegenständlichen Vorhaben sowie der Veränderungssperre zusammen.

Das Vorhaben wurde bereits seit dem Jahr 2016 diskutiert.

Der überarbeitete Bauantrag sei am 10.10.2017 bei der Gemeinde eingegangen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.10.2017 die Veränderungssperre erlassen. Die Information, dass ein Bauantrag eingereicht wurde, sei vorenthalten worden. Zu kritisieren sei im Wesentlichen nicht das geplante Vorhaben, sondern die Art und Weise, wie Informationen durch die Bürgermeisterin und die Verwaltung an die politischen Gremien weitergeleitet werden. Die Zuständigkeitsordnung sei nicht beachtet worden. Das Vorhaben habe eine besondere städtebauliche Bedeutung. Es bestand zeitlich die Möglichkeit, die Vorlage in den regulären Sitzungslauf zu geben.

Frau Bornkessel begründet das Vorgehen der Bürgermeisterin und der Verwaltung. Nach Ansicht der Verwaltung bleibt die geplante Bebauung hinter dem Bestand zurück. Sie belegt dies mit entsprechenden Maßzahlen der Umgebungsbebauung (Baukörpervolumen, Gebäudehöhe und -länge). Das Vorhaben sei nach § 34 BauGB zu beurteilen gewesen. Das Bauordnungsamt teilt diese Einschätzung. Auch in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan kann das zulässige Maß nicht heruntergeregelt werden. Gleichwohl ergeben sich hierdurch Steuerungsmöglichkeiten (Bauflucht etc.).

Herr Dellmann fragt an, warum eine Veröffentlichung der Veränderungssperre bisher unterblieben ist und wann dies nun erfolgen soll. Er fragt ferner nach, welche Wirkung diese auf das Bauvorhaben entfaltet und ob eine erneute Einbeziehung der Verwaltung erfolgen werde. Die Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans sollten gemeinsam mit den Bürgern konkretisiert werden.

Frau Bornkessel antwortet, dass die Veröffentlichung noch nicht erfolgt ist, da die Haushaltsmittel nicht gesichert waren. Sie gibt zu bedenken, dass die Veränderungssperre nur zwei Jahre gilt. Die Veröffentlichung erfolgt im ersten Amtsblatt des Jahres 2018. Es sei davon auszugehen, dass das Bauordnungsamt nicht vor Veröffentlichung der Veränderungssperre über den Bauantrag befindet und eine erneute Beteiligung durchgeführt werde.

Eine Bürgerin erinnert an die geführte Leitbilddiskussion. Sie habe Angst vor einer Entwertung des Wohnstandortes. Bereits das Bauvorhaben Ecke Lanker Weg passt nicht und erinnere an eine Turnhalle.

Herr Dellmann spricht sich für eine zeitnahe Erarbeitung der Ziele unter Beteiligung der Bürger aus. Herr Striegler erklärt, dass die Veränderungssperre seitens der Verwaltung nicht gut vorbereitet worden sei.

Frau Dr. Kalinowski schlägt die Bildung eines Kontrollgremiums vor, dass die Vereinbarkeit der Beschlüsse mit dem Leitbild prüft.

Eine Bürgerin gibt zu bedenken, dass bei Bauvorhaben die vorhandene Infrastruktur beachtet werden muss.

Frau Köhler erklärt, dass das Bauvorhaben auf Grundlage des noch zu erstellenden Bebauungsplans voraussichtlich nur unwesentlich anders zu beurteilen wäre.

Herr Richter fragt an, wer darüber befindet, ob und wann ein Beschluss der Gemeindevertretung veröffentlicht wird. Aus seiner Sicht sei eine Willenserklärung der gemeindlichen Gremien willkürlich nicht veröffentlicht worden.

Herr Dellmann weist auf die dienstrechtlichen Prüfungsmöglichkeiten durch die Kommunalaufsicht hin.

Der Bauherr wird das geplante Bauvorhaben in öffentlicher Sitzung, am 08.02.2018 um 18 Uhr im Ratssaal vorstellen.

Es wird seitens einer Bürgerin angemerkt, dass eine Verschiebung  um eine Woche sinnvoll wäre, da dann die Ferien vorbei wären.

Die Sitzung wird um 20:40 Uhr für 5 min unterbrochen.