Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der öffentlichen Auslegung. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet werden. Der Ortsbeirat stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu. |
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