Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Striegler bemängelt die mangelnde Initiative der Anwälte, Eigentümer einiger Grundstücke auch wirklich auffindbar zu machen. Man könne hierfür Nachbarn oder Bekannte befragen. Zudem sei die Straßenreinigung ebenfalls eine Pflicht der Anwälte, der nicht ausreichend nachgekommen werden würde. Beschluss: Die Gemeindevertretung Gemeinde Wandlitz beschließt die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Vergütungsfestsetzung des gesetzlichen Vertreters auf den Landkreis Barnim“ (Anlage). Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: Enthaltung: |
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