Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bebauungsplan "Uferstraße Stolzenhagen", Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3 Aufstellungsbeschluss  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 25
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 03.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:11
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2015-0173 Bebauungsplan "Uferstraße Stolzenhagen", Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Nach eingehender Diskussion soll der Beschlussteil -Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung -vorgezogen werden. Erst wenn klar ist, dass der Bebauungsplan nicht der Entwicklungsoption der Gemeinde angerechnet wird, soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Uferstraße Stolzenhagen“ gemäß § 2 ff. BauGB.

Folgendes Planungsziel wird verfolgt:

 

  • geordnete städtebauliche Nutzung im Interesse der Sicherung des baulichen Bestandes als auch an den Erhalt des hohen Freiflächenanteiles

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, nach den Zielen der Landesplanung und Raumordnung anzufragen sowie einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller vorzubereiten und abzuschließen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

(Antrag Beschluss erst 2016)

 

Zustimmung: 27 (Herr Hintze)

Ablehnung:.

Enthaltung: 1