Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenbau "Gartenstraße" im OT Klosterfelde -Ausbaubeschluss-  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:32
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2015-0156 Straßenbau "Gartenstraße" im OT Klosterfelde
-Ausbaubeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 22
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL   

Herr Hintze bittet um Berichtigung, dass in der Begründung die Nummer der Beschlussvorlage auf „BV-GV/2013-0549“ geändert wird.

 

Er beantragt die Zurückstellung des Beschlusses, bis eine größere Rechtssicherheit im Parallelverfahren besteht.

 

Frau Braune bittet um generelle Überprüfung der Straßenausbaubeitragssatzung. Gerade in Bezug auf die Zufahrten.

 

Abstimmungsergebnis

ber die Zurückstellung)

 

Zustimmung: 1 (Herr Hintze)

Ablehnung:    24

Enthaltung:


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Fahrbahn der Gartenstraße von der B 109 L 100 bis zum Ende der Bebauung auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Lehmann mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

-          Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 5,10 m

-          Herstellung der Grundstückzufahrten mit Betonsteinpflasterung

-          Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden

-          Erhalt der solitären Eiche

-          Verschwenken der Straßenführung im Bereich der solitären Eiche in südliche Richtung

 

  1. Die Herstellung eine Wendeanlage für ein dreiachsiges Bemessungsfahrzeug am Ausbauende. Dazu wird ein Erschließungsvertrag geschlossen, der die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger des Bebauungsplangebietes regelt. Die Herstellung der Wendeanlage entsprechend der Planung steht unter Vorbehalt, dass der Bebauungsplan „Wohnungsbau Gartenstraße“ in der derzeitigen Entwurfsfassung bestätigt wird.

 

  1. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, einseitig angeordnet auf der südlichen Seite, mit der im Ortsteil Klosterfelde üblichen Leuchtenart oder gleichwertig mit LED-Bestückung.

 

  1. Der Straßenbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

Die Baumaßnahme ist straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Der Ausbau der Grundstückszufahrten wird auf 3 Meter ab Fahrbahnkante reduziert.

 


Abstimmungsergebnis:

(mit den Änderungen)

 

Zustimmung:              22

Ablehnung:              1 (Her Hintze)

Enthaltung:              2