Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze bittet um Berichtigung, dass in der Begründung die Nummer der Beschlussvorlage auf „BV-GV/2013-0549“ geändert wird.
Er beantragt die Zurückstellung des Beschlusses, bis eine größere Rechtssicherheit im Parallelverfahren besteht.
Frau Braune bittet um generelle Überprüfung der Straßenausbaubeitragssatzung. Gerade in Bezug auf die Zufahrten.
Abstimmungsergebnis (über die Zurückstellung)
Zustimmung: 1 (Herr Hintze) Ablehnung: 24 Enthaltung: Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 5,10 m - Herstellung der Grundstückzufahrten mit Betonsteinpflasterung - Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden - Erhalt der solitären Eiche - Verschwenken der Straßenführung im Bereich der solitären Eiche in südliche Richtung
Die Baumaßnahme ist straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Der Ausbau der Grundstückszufahrten wird auf 3 Meter ab Fahrbahnkante reduziert.
Abstimmungsergebnis: (mit den Änderungen)
Zustimmung: 22 Ablehnung: 1 (Her Hintze) Enthaltung: 2 |
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