Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften
TOP: Ö 6
Gremium: A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 26.01.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2005-0253 Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Fördermittelrichtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege.

 

Die Anträge für das Haushaltsjahr 2005 können bis 28.02.2005 gestellt werden.

 

 

Folgende Änderungen werden in der Richtlinie beschlossen :

  1. Grundsätze

 

2.Absatz, 2. und 3. Satz ist der A 5 zu benennen

 

       Im Pkt 2.2  Nicht gefördert werden

 

            6. Anstrich  sind die  Ortsbeiräte mit einzubeziehen

 

      Im Pkt. 3.1 Allgemeine Bestimmungen

 

1.      Satz  ist „ Anteilsfinanzierung“ zu streichen

 Der Satz lautet wie folgt : Die Zuwendung wird in Form eines zweckgebundenen Zuschusses gewährt.

 

            Der Absatz :

            „ Der finanzielle Anteil aus gemeindlichen Mitteln an den der Einzelantragstellung zugrunde liegenden Gesamtkosten im Sinne dieser

Förderrichtlinien beträgt maximal 40 v. H.“     ist zu streichen

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            . 5

Ablehnung:            .0

Enthaltung:            .0