Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Fördermittelrichtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege. Die Anträge für das Haushaltsjahr 2005 können bis 28.02.2005 gestellt werden. Folgende Änderungen werden in der Richtlinie beschlossen :
2.Absatz, 2. und 3. Satz ist der A 5 zu benennen Im Pkt 2.2 Nicht gefördert werden 6. Anstrich sind die Ortsbeiräte mit einzubeziehen Im Pkt. 3.1 Allgemeine Bestimmungen 1. Satz ist „ Anteilsfinanzierung“ zu streichen Der Satz lautet wie folgt : Die Zuwendung wird in Form eines zweckgebundenen Zuschusses gewährt. Der Absatz : „ Der finanzielle Anteil aus gemeindlichen Mitteln an den der Einzelantragstellung zugrunde liegenden Gesamtkosten im Sinne dieser Förderrichtlinien beträgt maximal 40 v. H.“ ist zu streichen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: . 5 Ablehnung: .0 Enthaltung: .0 |
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