Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zum Wohnhaus Gemarkung Wandlitz, Bonner Straßen 7, Flur 4, Flurstück 569  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
BV-HA/2015-0055 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zum Wohnhaus
Gemarkung Wandlitz, Bonner Straßen 7, Flur 4, Flurstück 569
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Der Ortsbeirat stimmt überPunkt 1 nicht ab.

 

Erklärung zu Punkt 1:

Der Beschlusstext wurde durch das Bauamt kurzfristig geändert. Herr Wernowsky erläutert, warum aus einer bisherigen Zustimmung des Bauamtes eine Ablehnungsempfehlung wurde.

Deshalb schlägt der Ortsbeirat vor, eine Abstimmung nach einer Vorortbesichtigung mit Bauamt, Architekten, Vorsitzendem des Bauausschusses und Ortsvorsteher erst in der kommenden Sitzung des Bauausschusses durchzuführen.

 

 

Herr Wernowsky erklärte, warum der Bauantrag zur Nutzungnderung eines Wochenendhauses städtebaulich nicht zu vertreten ist. Im Jahre 2007 wurde die Baugenehmigung für die Errichtung einer Stadtvilla erteilt. Darin war der Rückbau eines Terrassenanbaus vereinbart, der nicht erfolgt ist.

Somit wird die GRZ auf 0,236 erhöht.

 

Verschiedene Ortsbeiratsmitglieder schlagen einen Vor-Ort-Termin vor, um möglicherweise einen sungsweg zu finden.

Die Bauantragsunterlagen des Architekten lassen eine Befürwortung so nicht zu.

 

Beschluss:

 

1)     Beschlusstext plus

Der Bauausschuss wird beauftragt, nach Besichtigung vor Ort Entscheidungsvorschläge zu erarbeiten. Zum Termin sollten das Bauamt, Herr Wernowsky, Architekt Herr Gabbert, die Bauherren sowie Herr Musewald und Herr Borchert anwesend sein.

 

 

Zustimmung:  6 (Hr. Hintze)

Ablehnung:               0

Enthaltung:               3

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GRZ für Hauptgebäude auf 0,178 und der Gesamt-GRZ (Haupt- und Nebenanlagen) auf 0,236 nicht zu zustimmen.

 

  1. Der beantragten Befreiung von der Dachneigung, hier 8°,  für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmung erfolgt  nur zu  Punkt 2

 

Zustimmung:              8 (Herr Hintze)

Ablehnung:              0

Enthaltung:    1