Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau Siedlungsgebiet Memel- / Havelstraße - OT Wandlitz Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 17
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2014-0077 Straßenausbau Siedlungsgebiet Memel- / Havelstraße - OT Wandlitz
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 15
Federführend:HB AL   

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

 

 

Die Einwohnerversammlung fand bereits am 25.06.2014 statt. Gemäß Protokoll haben 74 Anwohner für den Ausbau gestimmt, sodass der Ausbau entsprechend der Entwurfsplanung in diesem Jahr beginnen wird.

 

Dieses Gebiet ist zur 30-er Zone erklärt worden. Leider fehlen aber die entsprechenden Verkehrszeichen.

 

Der Ortsbeirat beauftragt das Ordnungsamt, eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung von Hinweisschildern „Zone 30“ an den Einfahrten zum Wohngebiet Netzestr., Weichselstr. und Oderstr. zu beantragen. 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Straßenausbau des Siedlungsgebietes Memel- / Havelstraße im Ortsteil Wandlitz (außer Netzestraße) auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

  • Ausbau der Fahrbahnen als Mischverkehrsflächen mit einer Fahrbahnbreite von 4,80 m in Asphaltbauweise und beidseitigem Bankett der Breite von 0,50 m.

Im Bodeweg ist aufgrund einer unzureichenden Straßenraumbreite eine Befestigung mit versickerungsfähigem Pflaster (Betonsteinpflaster) der Breite von 3 m und einem beidseitigen Bankett von 0,50 m Breite vorgesehen. 

  • Versickerung des Niederschlagswassers über straßenbegleitende offene Mulden bzw. ergänzende Rigolenversickerungsanlagen (in der Elbestraße)
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster)

 

  1. die Errichtung einer Beleuchtungsanlage des Typs „gelleuchte Wandlitz“ oder gleichwertig in der Farbe moosgrün.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Ausbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig.

              Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die               Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .5

Ablehnung:              .1

Enthaltung:              .1 (Herr Hintze)