Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalgesetz wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte den Ortsvorsteher. Ein Wahlausschuss wird gebildet. Zur Wahl des Ortsvorstehers werden Herr Musewald und Herr Becker vorgeschlagen. Eine geheime Wahl wird durchgeführt. Frau Baum öffnet die Wahlurne und Frau Münzner zählt die vorliegenden Stimmzettel aus. Im Ergebnis entscheiden sich sechs Ortsbeiratsmitglieder für Herrn Musewald und zwei für Herrn Becker. Herr Schwerdtfeger kann nicht teilnehmen.
Dann wird der Stellvertreter gewählt. Die Ortsbeiratsmitglieder schlagen Herrn Becker vor. Die Wahl erfolgt geheim. Die Auszählung erfolgt durch Frau Münzner. Ergebnis: acht Ja-Stimmen für Herrn Becker.
Beschluss:
Der Ortsbeirat des Ortsteiles Wandlitz wählt aus seiner Mitte den Ortsvorsteher, Herrn Musewald und den Stellvertreter, Herrn Becker.
Abstimmungsergebnis: Ortsvorsteher – Herr Musewald 1.Wahlgang
Zustimmung: 6 (von 8 Stimmen) Ablehnung: Enthaltung:
Herr Musewald nimmt die Wahl an.
Abstimmungsergebnis: stellv. Ortsvorsteher – Herr Becker 1.Wahlgang
Zustimmung: 8 (von 8 Stimmen) Ablehnung: Enthaltung:
Herr Becker nimmt die Wahl an.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||