Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Vorlage wird ohne weitere Diskussion zur Kenntnis genommen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt über die geprüfte Jahresrechnung 2003 der ehemaligen Gemeinde Prenden und erteilt dem Bürgermeister nach § 93 Abs. 3 GO Brandenburg unter Beachtung der Hinweise Entlastung. |
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