Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Braune bittet um Streichung „Finanzielle Auswirkungen – keine“ auf dem Deckblatt Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den Radweg zwischen den Ortsteilen Klosterfelde und Prenden als sonstige öffentliche Straße gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 24 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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