Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Den geänderten Geltungsbereich (als NEU gekennzeichnet) wie in der Anlage 2 dargestellt.
2. Nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung ist anzufragen.
3. Mit dem Vorhabenträger, der BEG Basdorfer Entwicklungsgesellschaft mbH ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Eine Bürgschaftsvorlage ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 23 Ablehnung: . Enthaltung: 1 (Herr Hintze) |
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