Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Braungard teilt auf Anfrage von Frau Braune mit, dass es bei dieser Beschlussvorlage keinerlei finanzielle Auswirkungen gäbe. Dieser Satz könne eigentlich gestrichen werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den Radweg zwischen den Ortsteilen Klosterfelde und Prenden als sonstige öffentliche Straße gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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