Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Bauausschuss bittet um Korrektur des Beschlusses hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen. Aufgrund des Überganges der Baulast entstehen Unterhaltungskosten. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den Radweg zwischen den Ortsteilen Klosterfelde und Prenden als sonstige öffentliche Straße gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Straße ist in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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