Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Bauausschuss hat empfohlen, die Sicht auf den See nicht durch Bebauung links und rechts des Wohnhauses zu versperren und einen größtmöglichen Abstand der Bebauung zum See zu lassen. Die Empfehlungen des Bauausschusses sollen als Hinweis Träger öffentlicher Belange behandelt werden. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1 |
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