Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Einziehung des Flurstück 992 der Flur 3 Gemarkung Klosterfelde gemäß § 8 Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) öffentlich bekannt zu machen. Die Einziehung einer Straße ist nach dem BbgStrG drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .9 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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