Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Einwohnerversammlung hat bereits am 18.10.2011 stattgefunden. Grundsätzlich sind die Anwohner mit dem Vorschlag der Gemeinde einverstanden, diesen Abschnitt der Kirchstraße in der Himmelpfort-Variante auszubauen. Die Anwohner baten jedoch um Prüfung, ob eine beidseitige Beleuchtung notwendig sei, da die bereits vorhandene als völlig ausreichend eingeschätzt wird. Der Ortsbeirat beschließt sich der Einschätzung der Anwohner an und beschließt somit entsprechend der Beschlussvorlage Punkt 1. Und 2b.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt
1. Die „Breitscheidstraße“ im nicht denkmalgeschützten Bereich von Höhe „Alte Kirch-schule“ (Breitscheidstraße 21 - Flur 6, Flurstück 224) bis einschließlich Knotenpunkt „Langer Grund“ einschließlich Gehweg entsprechend der vorliegenden Entwurfsplanung als Haupterschließungsstraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen: · Fahrbahn nach Variante „Himmelpfort“, Regelbreite 7,00 m - Mittelstreifen in Asphalt in einer Breite von 4,00 m - beidseitiger Pflasterrandstreifen in Natursteinpflaster mit einer Breite von je 1,50 m (Pflaster vorhanden) · Gehweg auf der nördlichen Fahrbahnseite in Natursteinkleinpflaster (Mosaik-pflaster) in einer Breite von 1,20 m, durchgängige Bauweise über die Grund-stückszufahrten · Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster (Pflaster vorhanden) · Geschlossene Entwässerungsanlage (Regenwasserkanal) mit Anschluss an vorhandene Grabensysteme sowie Entwässerung über Versickerungsmulden.
Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungsplanung. Diese liegt auf der Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bau- umfang. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
2. Im unter Punkt 1 genannten Bereich der Breitscheidstraße
a.) eine Beleuchtungsanlage auf der nördlichen Fahrbahnseite mit dem Lampentyp „Altstadleuchte Wandlitz“, Anordnung wechselseitig zur Beleuchtung auf der süd- lichen Fahrbahnseite mit einem Abstand von i.M. 25 m herzustellen
oder
b.) auf eine Beleuchtungsanlage zu verzichten unter der Maßgabe, dass der über das Gelände des Agrarmuseums führende Gehweg separat von dort installierten Lampen ausgeleuchtet wird.
Abstimmungsergebnis: (Abstimmung über 2 b)
Zustimmung: 7 Ablehnung: Enthaltung: 2 |
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