Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Ausbau "Breitscheidstraße von Kirchstraße bis Langer Grund", OT Wandlitz  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2011-0346 Ausbau "Breitscheidstraße von Kirchstraße bis Langer Grund", OT Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Groß, Kerstin
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei

Die Einwohnerversammlung hat bereits am 18.10.2011 stattgefunden. Grundsätzlich sind die Anwohner mit dem Vorschlag der Gemeinde einverstanden, diesen Abschnitt der Kirchstraße in der Himmelpfort-Variante auszubauen. Die Anwohner baten jedoch um Prüfung, ob eine beidseitige Beleuchtung notwendig sei, da die bereits vorhandene als völlig ausreichend eingeschätzt wird.

Der Ortsbeirat beschließt sich der Einschätzung der Anwohner an und beschließt somit entsprechend der Beschlussvorlage Punkt 1. Und 2b.

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

1.      Die Breitscheidstraße im nicht denkmalgeschützten Bereich von Höhe „Alte Kirch-schule“ (Breitscheidstraße 21 - Flur 6, Flurstück 224) bis einschließlich Knotenpunkt „Langer Grund“ einschließlich Gehweg entsprechend der vorliegenden Entwurfsplanung als Haupterschließungsstraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:

·         Fahrbahn nach Variante „Himmelpfort“, Regelbreite 7,00 m

-          Mittelstreifen in Asphalt in einer Breite von 4,00 m

-          beidseitiger Pflasterrandstreifen in Natursteinpflaster mit einer Breite von je 1,50 m (Pflaster vorhanden)

·         Gehweg auf der nördlichen Fahrbahnseite in  Natursteinkleinpflaster (Mosaik-pflaster) in einer Breite von 1,20 m, durchgängige Bauweise über die Grund-stückszufahrten

·         Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster (Pflaster vorhanden)

·         Geschlossene Entwässerungsanlage (Regenwasserkanal) mit Anschluss an  vorhandene Grabensysteme sowie Entwässerung über Versickerungsmulden.

 

      Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungsplanung.

      Diese liegt auf der Sitzung vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bau-

      umfang. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen

      Baubestimmungen vorzunehmen.

 

 

2.      Im unter Punkt 1 genannten Bereich der Breitscheidstraße

 

      a.)   eine Beleuchtungsanlage auf der nördlichen Fahrbahnseite mit dem Lampentyp                           

             Altstadleuchte Wandlitz“, Anordnung wechselseitig zur Beleuchtung auf der süd-

          lichen Fahrbahnseite mit einem Abstand von i.M. 25 m herzustellen

 

oder

 

b.)    auf eine Beleuchtungsanlage zu verzichten unter der Maßgabe, dass der über

      das Gelände des Agrarmuseums führende Gehweg separat von dort installierten  

     Lampen ausgeleuchtet wird.

 

     

  

 


Abstimmungsergebnis:

(Abstimmung über 2 b)

 

Zustimmung:              7

Ablehnung:             

Enthaltung:              2