Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Herstellung von Parkflächen in der Thälmannstraße OT Wandlitz  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 18
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:40
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
BV-GV/2011-0312 Herstellung von Parkflächen in der Thälmannstraße
OT Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 14
Federführend:HB AL   

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.       Die Herstellung von Parkplätzen auf der nördlichen Fahrbahnseite der Thälmannstraße, gemäß der Entwurfs- Genehmigungsplanungen WATI–10/16, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·         Die Anordnung von PKW- Stellplätzen an der Fahrbahn in Längsaufstellung.

·         Die Herstellung eines Gehweges von der B 109 bis zur Bacharachstraße.

·         Den Ausbau einer Teilfläche des Flurstückes 849 als Parkfläche, Buswendestelle und Containerstellplatz.

 

2.       Die Baumaßnahmen sind im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen durchzuführen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.       Die Herstellung des Gehweges ist erschließungsbeitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 29,5 T€. Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

 

·         Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt 0,80 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche für die Herstellung des Gehweges.

·         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatz beträgt 60,00 bis 70,00 € für 1 m² hergestellte Grundstückszufahrt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              26

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .