Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bauvorhaben Straßenbau "Akazienstraße" im OT Basdorf -Ausbaubeschluss-  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 22
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:25
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2010-0272 Bauvorhaben Straßenbau "Akazienstraße" im OT Basdorf
-Ausbaubeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Turner, Franz
Federführend:HB AL   

Herr P. Liebehenschel macht darauf aufmerksam, dass sich beim Ausbau der Akazienstraße die Fläche, die bisher durch Reisende als Parkplatz genutzt wird, wesentlich verkleinern wird. Es sollte unbedingt darüber nachgedacht werden, wo noch weitere Parkplätze geschaffen werden können.

Herr Tiepelmann hat in diesem Zusammenhang das Bauamt bereits beauftragt zu prüfen, ob noch Fördermittelprogramme für den Bau von P+R-Plätzen laufen und Kontakt mit der NEB aufzunehmen.

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Straßenbau „Akazienstraße“ wie folgt vorzunehmen:

 

1.       Grundlage des Straßenbaus ist die Entwurfsplanung vom Oktober 2010 mit folgenden Eckpunkten.

·         Die Akazienstraße wird als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·         Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen im südlichen Seitenraum.

·         Es wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 30 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig im nördlichen Seitenraum. Es wird der Leuchtentyp „Basdorf“ oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

·         Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

·         Es werden zusätzlich 13 Stück gepflasterte Parktaschen vorgesehen. Die Anordnung erfolgt an der Einmündung zur B 019 bzw. Bahhstraße.

 

2.       Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom Oktober 2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.       Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

·         Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 2,99 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

·         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 55,- bis 65,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

·         Die zu errichtenden Parkflächen sind nicht erschließungsbeitragspflichtig.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .