Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Haß, als beauftragte Planerin erläuterte auf Nachfrage Masse am Plan sowie die Darstellung außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes. Diese soll informell deutlich machen, wie die Erschließung an das Plangebiet herangeführt werden soll. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monats einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: Enthaltung:. |
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