Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss: Die Zustimmung zur Befreiung von der maximal zulässigen Gebäudekantenlänge wird erteilt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „August-Bebel-Straße“ können mit Ausnahme der Seegrundstücke zukünftige Anträge auf Befreiung von der maximal zulässigen Gebäudekantenlänge als Angelegenheit der laufenden Verwaltung bearbeitet werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: - Enthaltung: - |
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