Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Namensgebung öffentliche Einrichtungen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
TOP: Ö 6
Gremium: A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
Datum: Mo, 09.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30

Herr Bergner liest ein Vorschlagsschreiben des Ortbeirates Stolzenhagen vor, hier die Benennung des Bürgerhauses in Stolzenhagen

Herr Bergner liest ein Vorschlagsschreiben des Ortbeirates Stolzenhagen vor, hier die Benennung des Bürgerhauses in Stolzenhagen.

Vorschlag der Namensgebung ist Falk Hennersdorf.

 

Es geht insbesondere um die Namensgebung der Grundschule Wandlitz.

Frau Wienicke (Elternsprecherin) und Frau Ries (Förderausschuss Grundschule Wandlitz) sind anwesend.

 

Frau Wienicke erläutert die Namensgebung der Grundschule Wandlitz hinsichtlich des geplanten Umzuges. Hierzu können Projektarbeiten durch die Schüler in Verbindung mit den Lehrern stattfinden.

Frau Wienicke bittet um keine endgültige Entscheidung durch den Bildungsausschuss. 

 

Her Auge teilt mit, dass eine Namensgebung im Gemeindegebiet Wandlitz nicht zwingend erforderlich ist.

 

Frau Dr. Kalinowski verweist auf die Beachtung der Kriterien bei der Namensgebung.

 

Bemerkung Frau Löwe und Frau Wienicke, für die Namensgebung der Grundschule Wandlitz seien lebende Persönlichkeiten aufgrund politischer Empfindungen nicht empfehlenswert, weiterhin müsse die Identität der Ortsteile gewahrt werden.

 

Herr Seefeldt verweist auf die Beachtung des Verfahrensweges.

 

Frau Peter erläutert, der Anlass zur Diskussion ist ein Antrag der Schulkonferenz der Grundschule Wandlitz auf Namensgebung.

Die Kommune als Träger der Schule entscheidet über die Möglichkeit der Namensgebung.

Die Entscheidung der Namensgebung erfolgt dann ausschließlich durch die Schulkonferenz

anhand festgelegter Kriterien.

Grundsätzlich muss ein Einvernehmen zwischen der Kommune und der Schulkonferenz bestehen.

 

Aufgabe der Verwaltung; Vorlage bei der nächsten Sitzung, Information zur Verfahrensweise bei der Namensgebung, unter Angabe der Rechtsgrundlagen.