Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschlussvorlage zu. Wortprotokoll: Zum Tagesordnungspunkt Bibliothekssatzung waren auch entsprechend die Bibliothekarinnen eingeladen. Anwesend waren hier Frau Busse aus Klosterfelde und Frau Peer aus Wandlitz. Sie informierten die Ausschussmitglieder über den Sachstand der entsprechenden Bibliotheken und gaben in Bezug auf die Bibliothekssatzung noch einige Hinweise. Auch die Ausschussmitglieder äußerten sich kritisch und empfehlen noch einige Änderungen vorzunehmen. In der Gebührenordnung unter Punkt (3) Gebühren - Schüler / Auszubildende, Sozialhilfeempfänger und Schwerbeschädigte sollte eine Ermäßigung eingeräumt werden. - Zahlung der Gebühr sollte auch halbjährlich oder vierteljährlich möglich sein. - Die Zahlung der Gebühr von 12,00 € für die Leser des OT Klosterfelde nur zur Anwendung kommt, wenn die Nutzung der anderen Bibliotheken in den entsprechenden OT möglich ist. - Sollte die Möglichkeit nicht gegeben sein, wird empfohlen für die Leser der Bibliothek in Klosterfelde eine Gebühr in Höhe von 8,00 €. (5) Eintrittsgelder Hier sollte stehen: Für Veranstaltungen können Eintrittsgelder erhoben werden. Für zu spät abgegebene Bücher sollten Kulanztage eingeräumt werden.( Ca 1 Woche) und bei Leihfristüberschreitungen sollte die Versäumnisgebühren einheitlich 0,50 € betragen.
Bei Verlust von CD Roms usw. – Ersatz + 5,00 € Bearbeitungsgebühr
Öffnungszeiten sollten auch Sonnabends sein.
§ 3 Anmeldung Abs. 3 sollt die rechtliche Klärung durch die Gemeinde erfolgen. Nur mit diesen Empfehlungen und
Änderungen stimmt der Ausschuss A5 dieser Beschlussvorlage zu. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .4 Ablehnung: .0 Enthaltung: .0 |
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