Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Bibliothekssatzung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften
TOP: Ö 14
Gremium: A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 28.07.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

Wortprotokoll:

Beschlussvorlage zu. Wortprotokoll:

 

Zum Tagesordnungspunkt  Bibliothekssatzung waren auch entsprechend die Bibliothekarinnen

eingeladen.

 

Anwesend waren hier Frau Busse aus Klosterfelde und Frau Peer aus Wandlitz. Sie informierten

die Ausschussmitglieder über den Sachstand der entsprechenden Bibliotheken und gaben in Bezug auf die Bibliothekssatzung noch einige Hinweise.

 

Auch die Ausschussmitglieder äußerten sich kritisch und empfehlen noch einige Änderungen vorzunehmen.

 

In der Gebührenordnung unter Punkt (3) Gebühren

 

-         Schüler / Auszubildende, Sozialhilfeempfänger und Schwerbeschädigte sollte eine Ermäßigung  eingeräumt werden.

 

-         Zahlung der Gebühr sollte auch halbjährlich oder vierteljährlich  möglich sein.

 

-         Die Zahlung der Gebühr von 12,00 € für die Leser des OT Klosterfelde nur zur Anwendung kommt, wenn die Nutzung der anderen Bibliotheken in den entsprechenden 

OT möglich ist.

 

-         Sollte die Möglichkeit nicht gegeben sein, wird empfohlen für die Leser der Bibliothek in Klosterfelde eine Gebühr in Höhe von 8,00 €.

 

(5) Eintrittsgelder

 

     Hier sollte stehen: Für Veranstaltungen können Eintrittsgelder erhoben werden.

 

     Für zu spät abgegebene Bücher sollten Kulanztage eingeräumt werden.( Ca 1 Woche) und

     bei Leihfristüberschreitungen sollte die Versäumnisgebühren einheitlich 0,50 € betragen.

 

     Bei Verlust von CD Roms usw.  – Ersatz + 5,00 € Bearbeitungsgebühr

         

     Öffnungszeiten sollten auch Sonnabends sein.

     

     § 3 Anmeldung Abs. 3 sollt die rechtliche Klärung durch die Gemeinde erfolgen. 

     

      Nur mit diesen Empfehlungen und Änderungen stimmt der Ausschuss A5 dieser

      Beschlussvorlage zu.


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .4

Ablehnung:            .0

Enthaltung:            .0