Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - 2. Änderung der Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 20
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2004-0250-2 2. Änderung der Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, GiselaBezüglich:
BV-GV/2004-0250
Federführend:HA_Hauptamt   

Frau Standtke möchte wissen, ob örtliche Vereine, die sich regelmäßig im Gemeindehaus treffen, von der Zahlung einer Kaution a

Frau Standtke möchte wissen, ob örtliche Vereine, die sich regelmäßig im Gemeindehaus treffen, von der Zahlung einer Kaution ausgenommen werden können.

Daraufhin ergänzt der Bürgermeister den Beschlusstext wie folgt:

„Die Kaution ist bei Privatveranstaltungen zu erheben. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen oder im begründeten Einzelfall kann auf eine Kaution verzichtet werden.“

Die Kautionshöhe wird mit 150 € festgelegt.

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende 2. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Einrichtungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            22

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -