Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Standtke möchte wissen, ob örtliche Vereine, die sich regelmäßig im Gemeindehaus treffen, von der Zahlung einer Kaution ausgenommen werden können. Daraufhin ergänzt der Bürgermeister den Beschlusstext wie folgt: „Die Kaution ist bei Privatveranstaltungen zu erheben. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen oder im begründeten Einzelfall kann auf eine Kaution verzichtet werden.“ Die Kautionshöhe wird mit 150 € festgelegt. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende 2. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Einrichtungen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 22 Ablehnung: - Enthaltung: - |
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