Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Information zum Grünordnungsplan Wandlitzsee  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt
TOP: Ö 5
Gremium: A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Datum: Mo, 20.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05
Raum: Feuerwehrgerätehaus
Ort: Basdorf

Frau Bornkessel informiert zum Hintergrund der Aufstellung des GOP Wandlitzsee und zum derzeitigen Sachstand

Frau Bornkessel informiert zum Hintergrund der Aufstellung des GOP Wandlitzsee und zum derzeitigen Sachstand. Die Zielsetzung und die Inhalte der Planung können die dem Protokoll beigefügten Informationen der trias Planungsgruppe (3 Seiten) entnommen werden, welche bereits an alle Ausschussmitglieder zur Vorlage verteilt wurden.

 

(Herr Hannemann erscheint um 19.10 Uhr.)

 

Zudem werden die voraussichtlichen Änderungen unter Berücksichtigung des Wasser- und Naturschutzgesetzes erklärt.

 

Herr Hannemann fragt nach der Zulässigkeit von Umfriedungen und Hecken in diesem Bereich.

 

(Herr Pranz erscheint um 19.17 Uhr.)

 

Frau Gambal erkundigt sich nach dem Bestandsschutz von baulichen Anlagen im Hinblick auf die Erneuerung / Sanierung und Zusammenfassung von Stegen.

. Die Beantragungen von Steganlagen befinden sich zurzeit in der Anlaufphase. Sofern ein Steg aus baulichen Gründen entfällt, erlischt der Bestandsschutz.

 

Herr Dr. Stephan fragt nach den Rechten des Seeeigentümers.

 

Frau Bornkessel führt hierzu aus, dass mit der Planung die vorhandenen Steganlagen gesichert werden sollen. Es sollen keine zusätzlichen Stege zugelassen werden. Derzeit besteht eine hohe Nutzung durch Stege. Die Zugänglichkeit zum See für Gäste ist kaum vorhanden.

 

Herr Gesch weist auf das Recht des Eigentümers zur Teilnahme am Verfahren hin. Dieser kennt die Festsetzungen im Entwurf und hat sich hierzu bereits geäußert.

 

Es werden noch Änderungen eingearbeitet, die wahrscheinlich jedoch nicht grundsätzlicher Natur sein werden.

 

Herr Becker fragt nach der Berücksichtigung von beweglichen Steganlagen. Nach Auskunft von Frau Bornkessel werden diese wie feste Steganlagen behandelt.

 

Frau Gambal fragt nochmals nach dem Rückbau defekter Stege und der Regelung des Anschlusses an eine Gemeinschaftsanlage.

 

Hierzu verweist Frau Bornkessel auf die Regelung zum Bestandsschutz im Baurecht. Demnach ist die Instandhaltung wie im vorhandenen Rahmen zulässig.

 

Unabhängig hiervon erkundigt sich Herr Häser nach der Wasserstandsentwicklung. Dieser ist allgemein sinkend, informiert Frau Bornkessel.

 

Wenn ein Rücklauf des Wasserstandes zu erwarten ist, so Herr Striegler, wie verhält es sich dann mit den Stegen? Dürfen diese verlängert werden?

 

Frau Bornkessel antwortet dazu, dass dann Einzelfallentscheidungen unter Berücksichtigung des Schilfbestandes getroffen werden müssen.

 

Hinsichtlich des Verfahrens zum GOP wird in der 1. oder 2. Sitzung der Gemeindevertretung 2007 die Abwägung vorgeschlagen. Sofern lediglich ein geringes Planänderungsbedürfnis besteht, wird der GOP im Sommer / Herbst 2007 rechtswirksam sein.