Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - (Sonder-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: (Sonder-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 15.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:15
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 4     Einwohnerfragestunde      
Ö 5     Eigentumsübertragung am Grundstück in Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 130, Gymnasium, an den Landkreis Barnim hier: Beschlussfassung nach Erarbeitung einer Regelung zur Zweckbindung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2018-0536  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz stimmt der unentgeltlichen Eigentumsübertragung der Flurstücke 509/2, 509/3 und 510 der Flur 6 von Wandlitz mit einer Gesamtfläche von 18.284 m² an den Landkreis Barnim nach folgenden Maßgaben zu:

 

  1. Dem Landkreis Barnim als Schulträger wird der Vertragsgegenstand zum Zwecke der Errichtung einer Sporthalle und des Betriebs und der Erhaltung eines Gymnasiums übertragen. Die Parteien stellen im Vertrag klar, dass dies auch für eine gleichwertige schulische Folgeeinrichtung mit dem höchsten Bildungsabschluss gilt, sollte die Bezeichnung „Gymnasium“ aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen entfallen.
     
  2. Wird das übereignete Schulvermögen nicht mehr für den Betrieb eines Gymnasiums oder einer gleichwertigen schulischen Folgeeinrichtung mit dem höchsten Bildungsabschluss benötigt, wird vereinbart, dass die Gemeinde Wandlitz innerhalb eines Jahres nach der Entwidmung die entschädigungslose und ergebnisneutrale Rückübertragung unter Berücksichtigung eines Wertausgleichs für den Eigenanteil der seit dem 21.01.2010 durch den Landkreis Barnim getätigten Investitionen verlangen kann.

    Es wird vereinbart, dass der Wertausgleich nach gesetzlich anerkannten Bewertungsgrundsätzen ermittelt wird. Für den Fall, dass keine Einigung über ein Bewertungsverfahren zustande kommt oder die Anwendung gesetzlich anerkannter Bewertungsgrundsätze nicht möglich ist, soll die Grundlage zur Berechnung der Höhe des Wertausgleichs der Buchwert der Gebäude zum Zeitpunkt der Beendigung des Schulbetriebs sein, soweit das gesetzlich zulässig ist. Der Buchwert definiert sich dann als Wert, mit dem die Bauwerke in der Bilanz des Eigentümers geführt werden. Etwaige Finanzierungskostenzuschüsse (Fördermittel) sind ebenfalls mit ihrem Buchwert in Abzug zu bringen. Für den Fall, dass der vertraglich vereinbarte Buchwert keine gesetzliche zulässige Grundlage sein sollte, wird eine Verpflichtung zur Durchführung eines Mediationsverfahrens vor Anrufung eines Gerichts vereinbart.
     
  3. Macht die Gemeinde von ihrem Rückübertragungsverlangen nach
    Ziffer 2 Gebrauch, besteht die Verpflichtung für die Gemeinde Wandlitz, die Übertragung auch für die vom Landkreis noch zu erwerbende Teilfläche des Flurstücks 509/4 der Flur 6 der Gemarkung Wandlitz zu verlangen.
    Weiterhin wird vereinbart, dass die Gemeinde Wandlitz dafür einen Wertausgleich  leistet. Die Höhe des Wertausgleich wird nach Ziffer 2 bestimmt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Übertragungsvertrag mit den vorstehenden Maßgaben abzuschließen.

 

   
    15.11.2018 - A1 Hauptausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz stimmt der unentgeltlichen Eigentumsübertragung der Flurstücke 509/2, 509/3 und 510 der Flur 6 von Wandlitz mit einer Gesamtfläche von 18.284 m² an den Landkreis Barnim nach folgenden Maßgaben zu:

 

  1. Dem Landkreis Barnim als Schulträger wird der Vertragsgegenstand zum Zwecke der Errichtung einer Sporthalle und des Betriebs und der Erhaltung eines Gymnasiums übertragen. Die Parteien stellen im Vertrag klar, dass dies auch für eine gleichwertige schulische Folgeeinrichtung mit dem höchsten Bildungsabschluss gilt, sollte die Bezeichnung „Gymnasium“ aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen entfallen.
     
  2. Wird das übereignete Schulvermögen nicht mehr für den Betrieb eines Gymnasiums oder einer gleichwertigen schulischen Folgeeinrichtung mit dem höchsten Bildungsabschluss benötigt, wird vereinbart, dass die Gemeinde Wandlitz innerhalb eines Jahres nach der Entwidmung die entschädigungslose und ergebnisneutrale Rückübertragung unter Berücksichtigung eines Wertausgleichs für den Eigenanteil der seit dem 21.01.2010 durch den Landkreis Barnim getätigten Investitionen verlangen kann.

    Es wird vereinbart, dass der Wertausgleich nach gesetzlich anerkannten Bewertungsgrundsätzen ermittelt wird. Für den Fall, dass keine Einigung über ein Bewertungsverfahren zustande kommt oder die Anwendung gesetzlich anerkannter Bewertungsgrundsätze nicht möglich ist, soll die Grundlage zur Berechnung der Höhe des Wertausgleichs der Buchwert der Gebäude zum Zeitpunkt der Beendigung des Schulbetriebs sein, soweit das gesetzlich zulässig ist. Der Buchwert definiert sich dann als Wert, mit dem die Bauwerke in der Bilanz des Eigentümers geführt werden. Etwaige Finanzierungskostenzuschüsse (Fördermittel) sind ebenfalls mit ihrem Buchwert in Abzug zu bringen. Für den Fall, dass der vertraglich vereinbarte Buchwert keine gesetzliche zulässige Grundlage sein sollte, wird eine Verpflichtung zur Durchführung eines Mediationsverfahrens vor Anrufung eines Gerichts vereinbart.
     
  3. Macht die Gemeinde von ihrem Rückübertragungsverlangen nach
    Ziffer 2 Gebrauch, besteht die Verpflichtung für die Gemeinde Wandlitz, die Übertragung auch für die vom Landkreis noch zu erwerbende Teilfläche des Flurstücks 509/4 der Flur 6 der Gemarkung Wandlitz zu verlangen.
    Weiterhin wird vereinbart, dass die Gemeinde Wandlitz dafür einen Wertausgleich  leistet. Die Höhe des Wertausgleich wird nach Ziffer 2 bestimmt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Übertragungsvertrag mit den vorstehenden Maßgaben abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 8

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

 

N 6     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 7     Während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Information zu Vorfällen mit Wandlitzer Kindern