Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde
Datum: Mo, 12.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 03.11.2014  
Ob K-04/2014  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Bebauungsplan "Wohnungsbau Gartenstraße" in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde -Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0072  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Entwurf  des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form (11/2014) gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich des Umweltberichts (08/2014) öffentlich ausgelegt wird. 

Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem, durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die  Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die aus der Offenlage vom 03.01.2011 bis 04.02.2011 Beteiligten der Öffentlichkeit über die erneute Offenlage zu informieren.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

   
    12.01.2015 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Entwurf  des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form (11/2014) gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich des Umweltberichts (08/2014) öffentlich ausgelegt wird. 

Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem, durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die  Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die aus der Offenlage vom 03.01.2011 bis 04.02.2011 Beteiligten der Öffentlichkeit über die erneute Offenlage zu informieren.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    27.01.2015 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Entwurf  des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form (11/2014) gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich des Umweltberichts (08/2014) öffentlich ausgelegt wird. 

Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem, durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die  Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die aus der Offenlage vom 03.01.2011 bis 04.02.2011 Beteiligten der Öffentlichkeit über die erneute Offenlage zu informieren.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    09.02.2015 - A1 Hauptausschuss
    Ö 25 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Entwurf  des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form (11/2014) gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich des Umweltberichts (08/2014) öffentlich ausgelegt wird. 

Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem, durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die  Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die aus der Offenlage vom 03.01.2011 bis 04.02.2011 Beteiligten der Öffentlichkeit über die erneute Offenlage zu informieren.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    19.02.2015 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Entwurf  des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form (11/2014) gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich des Umweltberichts (08/2014) öffentlich ausgelegt wird. 

Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem, durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die  Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die aus der Offenlage vom 03.01.2011 bis 04.02.2011 Beteiligten der Öffentlichkeit über die erneute Offenlage zu informieren.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .24

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .2 (Herr Hintze)

Ö 9  
Zuschüsse Vereine und Verbände OT Klosterfelde  
BV-Ob/2014-0012  
Ö 9.1  
während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Prioritätenliste von Straßen, Wegen und Plätzen      
Ö 9.2  
während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: DSD Stellplätze      
Ö 9.3  
während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Befragung zur Gestaltung von Plätzen, Parks und Grünanlagen      
N 10     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 11     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 03.11.2014