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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 03.11.2014 |
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Ob K-04/2014 |
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan "Wohnungsbau Gartenstraße" in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde
-Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung- |
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BV-GV/2014-0072 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form (11/2014) gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich des Umweltberichts (08/2014) öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem, durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die aus der Offenlage vom 03.01.2011 bis 04.02.2011 Beteiligten der Öffentlichkeit über die erneute Offenlage zu informieren. Mit dem Vorhabenträger ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen. |
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12.01.2015 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form (11/2014) gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich des Umweltberichts (08/2014) öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem, durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die aus der Offenlage vom 03.01.2011 bis 04.02.2011 Beteiligten der Öffentlichkeit über die erneute Offenlage zu informieren. Mit dem Vorhabenträger ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .7 Ablehnung: . Enthaltung: .
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27.01.2015 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form (11/2014) gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich des Umweltberichts (08/2014) öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem, durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die aus der Offenlage vom 03.01.2011 bis 04.02.2011 Beteiligten der Öffentlichkeit über die erneute Offenlage zu informieren. Mit dem Vorhabenträger ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: . Enthaltung: .
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09.02.2015 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 25 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form (11/2014) gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich des Umweltberichts (08/2014) öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem, durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die aus der Offenlage vom 03.01.2011 bis 04.02.2011 Beteiligten der Öffentlichkeit über die erneute Offenlage zu informieren. Mit dem Vorhabenträger ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: . Enthaltung: .
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19.02.2015 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 20 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form (11/2014) gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats einschließlich des Umweltberichts (08/2014) öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem, durch den Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die aus der Offenlage vom 03.01.2011 bis 04.02.2011 Beteiligten der Öffentlichkeit über die erneute Offenlage zu informieren. Mit dem Vorhabenträger ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .24 Ablehnung: . Enthaltung: .2 (Herr Hintze)
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Ö 9 |
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Zuschüsse Vereine und Verbände OT Klosterfelde |
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BV-Ob/2014-0012 |
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Ö 9.1 |
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während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
Prioritätenliste von Straßen, Wegen und Plätzen |
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Ö 9.2 |
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während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
DSD Stellplätze |
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Ö 9.3 |
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während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
Befragung zur Gestaltung von Plätzen, Parks und Grünanlagen |
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N 10 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 11 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 03.11.2014 |
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