Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse
Gremium: Ortsbeirat Zerpenschleuse
Datum: Mo, 13.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:07
Raum: Bürgerbüro
Ort: Zerpenschleuse, Liebenwalder Str.13

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 04.11.2013 und vom 05.12.2013  
OB Z-49/2013  
Ö 6  
Bericht der Ortsvorsteherin      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Anfragen der Abgeordneten      
Ö 9  
während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: mündlicher Sachstandsbericht -Altanschließer- von Herrn Matthias Kunde      
Ö 10  
Bebauungsplan "Berliner Straße/ Schorfheidestraße", Gemarkung Zerpenschleuse, Gemeinde Wandlitz -Auslegungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0604  
    VORLAGE
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

 

   
    13.01.2014 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .3

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    28.01.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    03.02.2014 - A1 Hauptausschuss
    Ö 25 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              1

   
    13.02.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der zur Sitzung vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              24

Ablehnung:              .

Enthaltung:              1 (Herr Hintze)

Ö 11  
Zuschüsse Vereine und Verbände OT Zerpenschleuse  
BV-Ob/2013-0095  
Ö 12  
während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Sonstiges      
N 13     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 14     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 04.11.2013 und vom 05.12.2013