Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde
Gremium: Ortsbeirat Klosterfelde
Datum: Mo, 12.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Gaststätte "Zum tapferen Schneiderlein"
Ort: Klosterfelder Hauptstraße 70

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 06.05.2013 und 10.06.2013  
Ob K-38/2013  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Errichtung einer Beleuchtungsanlage im OT Klosterfelde, Pflaumenbaumsiedlung  
BV-GV/2013-0538  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.)   Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Pflaumenbaumsiedlung, basierend auf der Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz nach folgenden Parametern durchzuführen:

 

-          Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig:

      im Finkensteig, dem Drosselsteig, dem Amselweg und in der Koloniestraße auf der westlichen Fahrbahnseite

      am Rollberg und in der Heidestraße südlich der Fahrbahn

      am Elsterweg östlich der Fahrbahn

      im Ruhlsdorfer Weg und im Schwalbenberg nördlich der Fahrbahn

 

-          Es wird die für den Ortsteil Klosterfelde typische Leuchtenart mit der ebenfalls ortsüblichen RAL-Farbe moosgrün zum Einsatz kommen.

-          Die Gründung der Masten erfolgt in Magerbeton.

-          Die Lichtpunkthöhe wird ca. 4m betragen.

-          Der Abstand der Lichtpunkte beträgt im Mittel ca. 30m gemäß (EN 13201).

-          Als Leuchtmittel werden LED- Module mit einer Systemleistung von 22 Watt pro Lichtpunkt verwendet.

             

         

2.)   Der Bau der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der Entwurfs / Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

 

3.)   Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der „Pflaumenbaumsiedlung“ ist straßenausbaubeitragspflichtig.

Hierzu werden folgende Abrechnungsgebiete gebildet:

 

      Gebiet 1 Finkensteig, Koloniestraße, Drosselsteig, Schwalbenberg, Am    

                    Rollberg, Heidestraße (teilweise)

 

      Gebiet 2 Ruhlsdorfer Weg, Am Elsterweg, Amselweg, Heidestraße

                    (teilweise)

 

 

 

 

Die Entwurfs / Genehmigungsplanung wird bei den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.

   
    12.08.2013 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.)   Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Pflaumenbaumsiedlung, basierend auf der Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz nach folgenden Parametern durchzuführen:

 

-          Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig:

      im Finkensteig, dem Drosselsteig, dem Amselweg und in der Koloniestraße auf der westlichen Fahrbahnseite

      am Rollberg und in der Heidestraße südlich der Fahrbahn

      am Elsterweg östlich der Fahrbahn

      im Ruhlsdorfer Weg und im Schwalbenberg nördlich der Fahrbahn

 

-          Es wird die für den Ortsteil Klosterfelde typische Leuchtenart mit der ebenfalls ortsüblichen RAL-Farbe moosgrün zum Einsatz kommen.

-          Die Gründung der Masten erfolgt in Magerbeton.

-          Die Lichtpunkthöhe wird ca. 4m betragen.

-          Der Abstand der Lichtpunkte beträgt im Mittel ca. 30m gemäß (EN 13201).

-          Als Leuchtmittel werden LED- Module mit einer Systemleistung von 22 Watt pro Lichtpunkt verwendet.

             

         

2.)   Der Bau der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der Entwurfs / Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

 

3.)   Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der „Pflaumenbaumsiedlung“ ist straßenausbaubeitragspflichtig.

Hierzu werden folgende Abrechnungsgebiete gebildet:

 

      Gebiet 1 Finkensteig, Koloniestraße, Drosselsteig, Schwalbenberg, Am    

                    Rollberg, Heidestraße (teilweise)

 

      Gebiet 2 Ruhlsdorfer Weg, Am Elsterweg, Amselweg, Heidestraße

                    (teilweise)

 

 

 

 

Die Entwurfs / Genehmigungsplanung wird bei den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

(Herr Fahrendholz erklärt sich als befangen)

 

Zustimmung: 5

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    27.08.2013 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.)   Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Pflaumenbaumsiedlung, basierend auf der Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz nach folgenden Parametern durchzuführen:

 

-          Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig:

      im Finkensteig, dem Drosselsteig, dem Amselweg und in der Koloniestraße auf der westlichen Fahrbahnseite

      am Rollberg und in der Heidestraße südlich der Fahrbahn

      am Elsterweg östlich der Fahrbahn

      im Ruhlsdorfer Weg und im Schwalbenberg nördlich der Fahrbahn

 

-          Es wird die für den Ortsteil Klosterfelde typische Leuchtenart mit der ebenfalls ortsüblichen RAL-Farbe moosgrün zum Einsatz kommen.

-          Die Gründung der Masten erfolgt in Magerbeton.

-          Die Lichtpunkthöhe wird ca. 4m betragen.

-          Der Abstand der Lichtpunkte beträgt im Mittel ca. 30m gemäß (EN 13201).

-          Als Leuchtmittel werden LED- Module mit einer Systemleistung von 22 Watt pro Lichtpunkt verwendet.

             

         

2.)   Der Bau der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der Entwurfs / Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

 

3.)   Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der „Pflaumenbaumsiedlung“ ist straßenausbaubeitragspflichtig.

Hierzu werden folgende Abrechnungsgebiete gebildet:

 

      Gebiet 1 Finkensteig, Koloniestraße, Drosselsteig, Schwalbenberg, Am    

                    Rollberg, Heidestraße (teilweise)

 

      Gebiet 2 Ruhlsdorfer Weg, Am Elsterweg, Amselweg, Heidestraße

                    (teilweise)

 

 

 

 

Die Entwurfs / Genehmigungsplanung wird bei den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    02.09.2013 - A1 Hauptausschuss
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.)   Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Pflaumenbaumsiedlung, basierend auf der Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz nach folgenden Parametern durchzuführen:

 

-          Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig:

      im Finkensteig, dem Drosselsteig, dem Amselweg und in der Koloniestraße auf der westlichen Fahrbahnseite

      am Rollberg und in der Heidestraße südlich der Fahrbahn

      am Elsterweg östlich der Fahrbahn

      im Ruhlsdorfer Weg und im Schwalbenberg nördlich der Fahrbahn

 

-          Es wird die für den Ortsteil Klosterfelde typische Leuchtenart mit der ebenfalls ortsüblichen RAL-Farbe moosgrün zum Einsatz kommen.

-          Die Gründung der Masten erfolgt in Magerbeton.

-          Die Lichtpunkthöhe wird ca. 4m betragen.

-          Der Abstand der Lichtpunkte beträgt im Mittel ca. 30m gemäß (EN 13201).

-          Als Leuchtmittel werden LED- Module mit einer Systemleistung von 22 Watt pro Lichtpunkt verwendet.

             

         

2.)   Der Bau der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der Entwurfs / Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

 

3.)   Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der „Pflaumenbaumsiedlung“ ist straßenausbaubeitragspflichtig.

Hierzu werden folgende Abrechnungsgebiete gebildet:

 

      Gebiet 1 Finkensteig, Koloniestraße, Drosselsteig, Schwalbenberg, Am    

                    Rollberg, Heidestraße (teilweise)

 

      Gebiet 2 Ruhlsdorfer Weg, Am Elsterweg, Amselweg, Heidestraße

                    (teilweise)

 

 

 

 

Die Entwurfs / Genehmigungsplanung wird bei den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              8

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    12.09.2013 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.)   Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Pflaumenbaumsiedlung, basierend auf der Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz nach folgenden Parametern durchzuführen:

 

-          Die Anordnung der Leuchten erfolgt einseitig:

      im Finkensteig, dem Drosselsteig, dem Amselweg und in der Koloniestraße auf der westlichen Fahrbahnseite

      am Rollberg und in der Heidestraße südlich der Fahrbahn

      am Elsterweg östlich der Fahrbahn

      im Ruhlsdorfer Weg und im Schwalbenberg nördlich der Fahrbahn

 

-          Es wird die für den Ortsteil Klosterfelde typische Leuchtenart mit der ebenfalls ortsüblichen RAL-Farbe moosgrün zum Einsatz kommen.

-          Die Gründung der Masten erfolgt in Magerbeton.

-          Die Lichtpunkthöhe wird ca. 4m betragen.

-          Der Abstand der Lichtpunkte beträgt im Mittel ca. 30m gemäß (EN 13201).

-          Als Leuchtmittel werden LED- Module mit einer Systemleistung von 22 Watt pro Lichtpunkt verwendet.

             

         

2.)   Der Bau der Beleuchtungsanlage ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der Entwurfs / Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

 

3.)   Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der „Pflaumenbaumsiedlung“ ist straßenausbaubeitragspflichtig.

Hierzu werden folgende Abrechnungsgebiete gebildet:

 

      Gebiet 1 Finkensteig, Koloniestraße, Drosselsteig, Schwalbenberg, Am    

                    Rollberg, Heidestraße (teilweise)

 

      Gebiet 2 Ruhlsdorfer Weg, Am Elsterweg, Amselweg, Heidestraße

                    (teilweise)

 

 

 

 

Die Entwurfs / Genehmigungsplanung wird bei den jeweiligen Sitzungen vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              23

Ablehnung:              .

Enthaltung:              1(Hintze)

Ö 9  
Umsetzungsplanung Erholungsortentwicklungskonzeption Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0551  
Ö 10  
Windpark Klosterfelde -Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen-  
Enthält Anlagen
MV-GV/2013-0074  
Ö 10.1  
während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Gestaltungssatzung im OT Klosterfelde      
N 11     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 12     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 06.05.2013 und 10.06.2013