Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Dienstbarkeiten für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung Klosterfelde, Flur 7 und 8  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2013-0504 Dienstbarkeiten für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung Klosterfelde, Flur 7 und 8
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Hoffmann, MonikaAktenzeichen:K Windpark
Federführend:K_Liegenschaften   

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Genehmigung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts auch zeitlich befristet erteilt werden kann.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

unter der Voraussetzung, dass die Aussicht für eine Baugenehmigung besteht, in dem durch das Land Brandenburg (LOGV) die gemeindliche Stellungnahme ersetzt wird oder auch die rechtswirksame Baugenehmigung mit einer Auflage zum Nachweis der gesicherten Erschließung erteilt wird, sowie etwaige Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Errichtung der Windkraftanlagen rechtskräftig abgeschlossen sind,

die Bewilligung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten in Form eines Kabel- und Leitungsrechts, eines Anstandsflächenrechts und eines Geh- und Fahrrechts zugunsten der IFE Windkraftanlagen Klosterfelde GmbH & Co. Betriebs-KG zulasten der  Flurstücke 239, 275, 475, 479, 501, 503, 522 und  533 der Flur 7, die Flurstücke 12, 13 und 15 der Flur 8 in der Gemarkung Klosterfelde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .