Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0504  

 
 
Betreff: Dienstbarkeiten für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung Klosterfelde, Flur 7 und 8
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Hoffmann, MonikaAktenzeichen:K Windpark
Federführend:K_Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
12.03.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
12.03.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.04.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
18.04.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkarte

Begründung / Erläuterung

Die IFE Windkraftanlagen Klosterfelde GmbH & Co. Betriebs-KG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen zur Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz. Die Standorte der Windkraftanlagen sollen die privaten Flurstücken 237 der Flur 7 und 1 der Flur 8 sein.

Die Bauanträge sind eingereicht. Dazu sind die Mitteilungsvorlagen MV-GV/2013-0067 und 0069 zu beachten.

r die Erteilung einer Baugenehmigung und damit die Errichtung der Windkraftanlagen sind, unter anderem, eine gesicherte Erschließung und die Gewährung von Abstandsflächen auf benachbarten Flächen unbedingt erforderlich.

Die IFE beantragte daher den Abschluss eines Nutzungsvertrages, mit dem die Gemeinde die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung der zum Anschluss der Windkraftanlagen an das öffentliche Stromleitungsnetz erforderlichen elektrischen Leitungen, einschließlich Telekommunikations- und Datenfernübertragungskabel gestattet. Dieses Recht soll durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Kabel- und Leitungsrecht) grundbuchlich gesichert werden. Des Weiteren soll ein  grundbuchlich gesichertes Abstandsflächenrecht einräumt werden. Mit einem weiteren Antrag soll das Errichten und die Duldung einer Zuwegung, ebenfalls mit grundbuchlicher Sicherung durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht), durch die Gemeinde bewilligt werden.

Die betroffenen Grundstücke der Gemeinde sind die Flurstücke 239, 275, 475, 479, 501, 503, 522 und  533 der Flur 7, die Flurstücke 12, 13 und 15 der Flur 8 in der Gemarkung Klosterfelde.

Das Flurstück 239 ist ein altes Wegeflurstück, wird heute landwirtschaftlich genutzt und soll mit einem Abstandsflächenrecht belastet werden. Die Nutzung wird damit nicht eingeschränkt.

Das Flurstück 13 ist ein altes Wegeflurstück, wird heute landwirtschaftlich genutzt und soll mit einem Kabel- und Leitungsrecht sowie einem Geh- und Fahrrecht belastet werden. Für die Fläche ist ein Landpachtvertrag abgeschlossen. Durch das Kabel- und Leitungsrecht wird die Nutzung vorrübergehend eingeschränkt und durch das Geh- und Fahrrecht (Schotterweg) dauerhaft ausgeschlossen. Dieser Antrag wurde vorsorglich gestellt, falls die bevorzugte Variante der Zuwegung nicht zustande kommt.

Die Flurstücke 275, 475, 479, 501, 503, 522, 533, 12 und 15 sind Bestandteil der öffentlichen Straßen (Stolzenhagener Straße und Klosterfelder Hauptstraße) und sollen mit einem Kabel- und Leitungsrecht bzw. eine geringfügige Fläche mit einem Abstandsflächenrecht belastet werden. Bei der Errichtung der Leitungen außerhalb der Fahrbahnen bzw. des Radweges kommt es zu vorübergehenden Einschränkungen, das Abstandsflächenrecht hat keine Auswirkungen.

Als Gegenleistung erhält die Gemeinde für die Verlegung der Kabeltrasse ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 3,50 € pro Meter Kabeltrasse (ca. 1.250 m), ein jährliches Nutzungsentgelt von 500,00 €r das Abstandsflächenrecht.

 

Die Versagung der Dienstbarkeiten würde nicht automatisch bedeuten, dass die Maßnahme damit nicht umgesetzt werden kann.

 

Die Verwaltung hat erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Errichtung dieser Windkraftanlagen. Sofern aber die Rechtmäßigkeit der Errichtung der Anlagen (gerichtlich) festgestellt wird, sollte die Gemeinde Wandlitz die Dienstbarkeit bewilligen.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge                       Einmalzahlung

4.375,00

Erträge                       jährliches Nutzungsentgelt

  500,00

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

unter der Voraussetzung, dass die Aussicht für eine Baugenehmigung besteht, in dem durch das Land Brandenburg (LOGV) die gemeindliche Stellungnahme ersetzt wird oder auch die rechtswirksame Baugenehmigung mit einer Auflage zum Nachweis der gesicherten Erschließung erteilt wird, sowie etwaige Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Errichtung der Windkraftanlagen rechtskräftig abgeschlossen sind,

die Bewilligung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten in Form eines Kabel- und Leitungsrechts, eines Anstandsflächenrechts und eines Geh- und Fahrrechts zugunsten der IFE Windkraftanlagen Klosterfelde GmbH & Co. Betriebs-KG zulasten der  Flurstücke 239, 275, 475, 479, 501, 503, 522 und  533 der Flur 7, die Flurstücke 12, 13 und 15 der Flur 8 in der Gemarkung Klosterfelde.


Anlagen:

Flurkarte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkarte (1624 KB)