Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Errichtung eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm Gemarkung Basdorf, Summter Straße, Flur 6, Flurstück 694  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 23.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-HA/2007-0281 Errichtung eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm
Gemarkung Basdorf, Summter Straße, Flur 6, Flurstück 694
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:B 6340010/07
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Herr Professor Weimann meldet sich im Auftrag der anwesenden Gäste zu Wort, die bereits zur Bauausschusssitzung ihre einhellig

Herr Professor Weimann meldet sich im Auftrag der anwesenden Gäste zu Wort, die bereits zur Bauausschusssitzung ihre einhellige Meinung vorgetragen haben. Diese umfasst drei Punkte:

 

  1. Bei dem  gegenwärtig ausgesuchten Standort handelt es sich um ein höchst sensibles landschaftliches Gebiet, das Basdorfer Luch. In der weiteren Umgebung ist ein solches Gebiet nicht vorhanden.
  2. Viele junge Familien sind gerade in diesen Bereich gezogen, weil sie den Wunsch haben, ihre Kinder  in dieser Umgebung möglichst unbelastet aufzuziehen.
  3. Durch den Zuzug vieler junger Familien wird das Steueraufkommen der Gemeinde erhöht. Mit Errichtung des Mobilfunkmastes wird es aber keinen Zuzug mehr geben.

 

Die Mehrheit der Mitglieder des Bauausschusses ist unter dem Eindruck der in der Sitzung geäußerten Kritik zu der Auffassung gelangt, das Vorhaben weiter zu verfolgen, jedoch an einem anderen Standort.

 

Der Bürgermeister erläutert die Angelegenheit aus Sicht der Verwaltung. So wurde im Jahr 1999 durch die Gemeindevertretung Basdorf ein Beschluss gefasst, das Areal am Gänseluch an einen Mobilfunkbetreiber zu verpachten, dieser Pachtvertrag ist zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Der gefasste Beschluss bildete die Grundlage für die Verwaltung, entsprechende Verträge abzuschließen.

Bei der Entscheidung, die der Hauptausschuss heute treffen soll,  muss nach Recht und Gesetz gehandelt werden.

Der Hauptausschuss ist zuständig, ein Antrag auf Erteilung des kommunalen Einvernehmens liegt vor. Beim Bauordnungsamt wurde ein Bauantrag gestellt, die Gemeinde wird an der Entscheidungsfindung beteiligt. Nach § 35 des Baugesetzbuches sind Anlagen der Telekommunikation im Außenbereich zulässig. Nach der bestehenden Rechtslage hat der Hauptausschuss kein Ermessen, es besteht ein Anspruch auf Einvernehmenserteilung.

 

Frau Binder informiert die Anwesenden, dass sie 130 Unterschriften betroffener Bürger aus diesem Bereich gesammelt und übergeben hat. Vielen geht es um verschiedene Punkte, doch die Erhaltung der Gesundheit sollte der wichtigste Grund sein. Vom Strahlenschutzamt hat sie Unterlagen erhalten, die eindeutig auf die Gesundheitsgefährdung durch die Strahlen, die von dem Mast ausgehen, belegen.

Sollte die Gemeinde der Errichtung des Mastes zustimmen, ist vorgesehen, eine Sammelklage dagegen einzureichen.

 

Herr Hennersdorf informiert die Anwesenden über den Vorgang im Ortsteil Stolzenhagen, bei dem es um die Errichtung von Windrädern ging. Auch hier wehrten sich die Anwohner mit Unterstützung ihrer Gemeindevertreter, haben aber letztlich vor Gericht verloren.

 

(Frau Brandt kommt, jetzt 8 Anwesende.)

 

Es folgt die Diskussion unter den Gemeindevertretern.

Herr Liebehenschel teilt mit, dass der Basdorfer Ortsbeirat die Empfehlung gegeben hat, der Anlage nicht zuzustimmen. Es sollte versucht werden, den Bau zu verhindern oder einen anderen Standort zu finden.

 

(Frau Helbig kommt, jetzt 9 Anwesende.)

Herr Dr. Steinbach ist auch der Auffassung, dass versucht werden sollte, sich mit dem Mobilfunkbetreiber gütlich auf einen anderen Standort zu einigen. Er teilt weiterhin nicht die Auffassung des Bürgermeisters, dass der Hauptausschuss keine andere Möglichkeit hat, als dem Beschlussantrag zuzustimmen.

Herr Tiepelmann teilt mit, dass er als Bürgermeister einen Beschluss, der gegen das Gesetz verstößt, beanstanden muss.  Die Mobilfunkfirma hat einen Rechtsanspruch auf die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Herr Liebehenschel stellt den Antrag, dass der Beschluss abgelehnt wird und weiter in die Beratung der Gemeindevertretung geht. Der Bürgermeister soll den Auftrag bekommen, mit dem Mobilfunkbetreiber ein Gespräch zu führen.

Frau Braune beantragt, den Beschluss ganz zu vertagen und den Bürgermeister zu beauftragen, in der Zwischenzeit in entsprechende Verhandlungen zu treten.

Da die Frist am 20.05 bereits endet und die Genehmigung automatisch erteilt ist, wenn die Gemeinde sich bis zu diesem Tag nicht äußert, ist der Antrag von Frau Braune nicht durchsetzbar.

Über den Antrag von Herrn Liebehenschel wird wie folgt abgestimmt:

dafür: 3

dagegen: 4

Enthaltungen: 2

Der Antrag ist damit abgelehnt und es folgt die Abstimmung über den vorliegenden Beschluss.

 

Der Bürgermeister wird Kontakt mit der Mobilfunkfirma aufnehmen, um nach einer evtl. Alternative zu suchen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen zur geplanten Errichtung eines Stahlgittermastes als Mobilfunkturm, einschließlich Systemtechnik, Außenanlagen, Einfriedung und Zuwegung.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            3

Ablehnung:            4

Enthaltung:            2

Damit ist der Beschluss abgelehnt.

Der Bürgermeister prüft, ob er diese Ablehnung beanstanden muss, dann wird eine entsprechende  Beschlussvorlage zur GV-Sitzung eingereicht.