Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Zweigeschossigkeit wird abgelehnt, da fast alle Häuser und Hangbebauung eingeschossig gebaut wurden ( siehe Feldweg). Beschluss: Aufgrund des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Am Obersee“, Gemarkung Lanke (Stand März 2007) als Satzung. Der Ortsbeirat Lanke stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu. |
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