Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Datum vom 29.03.2007 wurde mit Beschlussnummer BV-GV/2007-0542 der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 10 (4) BauGB eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gesetzliche Grundlagen § 10 Baugestzbuch § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Aufgrund des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Am Obersee“, Gemarkung Lanke (Stand März 2007) als Satzung. Anlagen:
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