Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Grünordnungsplan als Satzung (GOPaS) "Wandlitzsee" erneuter Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 03.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
BV-GV/2007-0561 Grünordnungsplan als Satzung (GOPaS) "Wandlitzsee"
erneuter Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Ein Beschluss konnte nicht gefasst werden, da die Anlage “überarbeitende Entwurf“ nicht vorlag

Ein Beschluss konnte nicht gefasst werden, da die Anlage “überarbeitende Entwurf“ nicht vorlag.

Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die Änderungen7Ergänzungen im neuen Entwurf mit aufgenommen wurden.

 

TOB 1 Landkreis Barnim – Dem Einwand wird insoweit gefolgt, dass das Befahren des Wandlitzsee mit Motorbooten ( also auch mit Elektromotoren) ausgeschlossen wird.

Sondergenehmigungen für einen möglichen Fährbetrieb sowie für das Rettungsboot des Strandbades Wandlitz sind zu prüfen.

 

TOB 3 Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim

Hier steht: Für eine unbekannte Anzahl von Steganlagen liegen keine dezidierten Zulassungen vor.

Forderung: Es sollte hier analog zum Grünordnungsplan Uferpromenade ein Stichtag festgelegt werden sowie ein Stegkataster angelegt werden.

Bürger I: es wird hier nur von 2 Anlegestellen gesprochen, geplant sind 3 Anlegestellen. (Bitte ändern)

 

Hinzuzufügen ist: Eine Ausnahmeregelung sollte für besonders hilfsbedürftige Personen(Härtefallregelung), die einen Grad der Behinderung (wie in der Anlage ersichtlich) ausweisen können, erfolgen.

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  beschließt:

1. Der überarbeitete Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung (GOPaS) „Wandlitzsee“ wird

    in der als Anlage beigefügten Form  gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf des GOPaS (einschließlich Umweltbericht)  ist gemäß  § 4a BauGB erneut

    öffentlich  auszulegen und es   sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu  beteiligen.

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten

    Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes

    Hinweise und  Anregungen vorgebracht werden können.

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten  Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen.

5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf

    zwei Wochen verkürzt wird.

 

Die Planunterlagen werden bei Bedarf im  Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert.