Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Als Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger aus der 1. Auslegung und Trägerbeteiligung vom 1.9.2006 bis 2.10.2006 wurde eine Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich. Die Planänderungen, - ergänzungen beziehen sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Punkte. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg §§ 3,4 und 4a BauGB § 7 BbgNatSchG Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der überarbeitete Entwurf des Grünordnungsplanes als Satzung (GOPaS) „Wandlitzsee“ wird in der als Anlage beigefügten Form gebilligt. 2. Der o.g. Entwurf des GOPaS (einschließlich Umweltbericht) ist gemäß § 4a BauGB erneut öffentlich auszulegen und es sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. 3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten, ergänzten Teilen des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können. 4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen. 5. Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung gemäß § 4a Abs.3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt wird. Die Planunterlagen werden bei Bedarf im Rahmen der Gemeindevertretersitzung erläutert. Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||