Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2023-0233  

 
 
Betreff: Förderrichtlinie "Pflege vor Ort" - Zuschüsse an AIP und Ehrenamtsagentur Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Der Bürgermeister
B
Federführend:B_Bildungsamt Beteiligt:KM_Kulturamt
    K_Kämmerei
   Bgm
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
12.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
19.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
26.06.2023 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Richtlinie- Fördeprogramm - Pflege vor Ort - 06.12.2022
Richtlinie_Pflege_vor_Ort_17-03-2021

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeinde Wandlitz gewährt entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik Zuwendungen zur Unterstützung von spezifischen Maßnahmen, die dazu geeignet sind, ein selbständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft zu unterstützen sowie Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden. Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alters- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege in der Gemeinde Wandlitz. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung und basiert auf der Weiterleitung von Mitteln des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik („Pflege vor Ort“).

Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik  Pflege vor Ort, obliegt die Entscheidung über die Förderung dem Hauptausschuss (A1) auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport (A3) und des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft (A5).

Für das Haushaltsjahr 2023 stehen 40.000,00 € zur Verfügung. Alle Ausgaben werden in gleicher Höhe gefördert.

 

Folgende Anträge liegen vor:

  Pflege vor Ort

 

beantragte Förderung

Verwendungszweck

AIP Ambulante Intensiv Pflege GmbH

2496,00

Pflegeberatungstage

Es wird beabsichtigt, die Veranstaltungen im Goldenen Löwen abzuhalten, da das Aufkommen der Besucher nicht planbar ist.

Eine Pflegeberaterin wird einen kurzen Vortrag über die unterschiedlichen Pflegemöglichkeiten für Pflegebedürftige und deren Angehörige halten. Des Weiteren wird Herr Dr. Gromann als Palliativmediziner ebenfalls einen Kurzvortrag über die Pflegebedürftigkeit aus ärztlicher Sicht halten.

Frau Michaelis als Ernährungsberaterin wird die Vorträge begleiten und alle drei Redner werden anschließend für Fragen zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung dient der pflegerischen Beratung (noch) nicht pflegebedürftiger Angehöriger, sowie dem Aufzeigen von Möglichkeiten der pflegerischen Versorgung. Verschiedene Pflegewege mit den Vor- und Nachteilen werden vorgestellt

Ehrenamtsagentur Wandlitz

10.000

Aufbau einer Initiative „rger helfen Bürgern“

Ziel: Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen in der Gemeinde Wandlitz im Vor- und Umfeld von Pflege durch kleine häusliche Dienstleistungen wie beispielsweise das Ausfüllen von Anträgen, Hilfe im Garten, Nachbarschaftshilfe, Haushaltsdienstleistungen und die Ermöglichung der Teilnahme am sozialen Leben durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sich für Ihre Mitmenschen engagieren wollen

Maßnahmen im ersten Projektjahr:

* Aufbau einer Struktur

* Entwicklung einer Corporate Identity

* Suche von Ehrenamtlichen

* Recherchen zu rechtlichen und inhaltlichen Fragen

* Öffentlichkeitsarbeit

Die Anstellung eines Projektkoordinators (auf geringfügiger Basis) ist vorgesehen. Die Anmietung eines Raumes (Büro) ist vorgesehen. Das Angebot soll mittelfristig in allen Ortsteilen der Gemeinde Wandlitz angeboten werden.

 

Die verbliebenen Fördermittel können im laufenden Jahr fortlaufend beantragt werden. 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 46 Abs. 4 BbgKVerf. i.V.m

§ 10 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz 

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik  Pflege vor Ort

 

Beschlusshistorie

BV-A1/2022-0201 zur Etablierung einer Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

12.496,00

Aufwendungen

12.496,00

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2023

33100.531801

 

62.500

 

2023

33100.414100

 

89.900

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik Pflege vor Ort, die beantragten Zuschüsse an die Ehrenamtsagentur Wandlitz und an AIP Ambulante Intensivpflege auszuzahlen.

 

 Die Verwendung der eingestellten Mittel wird wie folgt bzw. beschlossen:

 

  Pflege vor Ort

 

beantragte Förderung

Verwendungszweck

Beschluss

in €

AIP Ambulante Intensiv Pflege GmbH

2.496,00 €

Pflegeberatungstage

 

2.496,00 €

Ehrenamtsagentur Wandlitz

10.000 €

Aufbau einer Initiative „rger helfen Bürgern“

10.000,00

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Maßnahmen kommunaler
Pflegepolitik  Pflege vor Ort  vom 06.12.2022.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge nicht öffentlich. Die Anträge können bei B42 eingesehen werden.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie- Fördeprogramm - Pflege vor Ort - 06.12.2022 (230 KB)    
Anlage 2 2 Richtlinie_Pflege_vor_Ort_17-03-2021 (2734 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   16.05.2023 12:53:14   Sven Lutherdt