Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0608  

 
 
Betreff: Investitionsförderung Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf dem Gelände des Sportplates 1. FV Eintracht Wandlitz e.V.; hier: Erneute Aufstockung der Fördersumme um 40.000 €
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Der Bürgermeister
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:B_Bildungsamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
06.06.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
12.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
15.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.06.2023 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeinde Wandlitz fördert den Bau des Sanitärgebäudes für den 1. FV Eintracht Wandlitz e.V. mit 160.000 €. Zunächst wurde am 30.08.2021 vom Hauptausschuss 130.000 € bewilligt. Am 25.04.2022 erfolgte eine Aufstockung um 30.000 € auf 160.000 €. Begründet wurde die Aufstockung mit den massiv gestiegenen Baukosten. Im Jahr 2022 betrug die Gesamtinvestition 320.000 €. Nun, nachdem alle Gewerke ausgeschrieben sind, zeigt sich dass die tatsächlichen Investitionskosten bei ca. 400.000 € liegen. Neben den weiter gestiegenen Baukosten, macht aber die Umplanung der Gebäudetechnik einen großen Anteil an der Kostenerhöhung aus. So wird eine große PV-Anlage, einermepumpe und ein Batteriespeicher errichtet. So kommt das Vereinsgebäude ohne fossilen Brennstoff aus und kann mit fast 100 % selbst produzierten Strom betrieben werden. Es ist sogar im Idealfall möglich, die Flutlichtanlage mit Eigenstrom zu betreiben.

 

Die um 80.000 gestiegenen Kosten, wird der Verein zur Hälfte mit einer höheren Darlehensaufnahme finanzieren. Für die übrigen 40.000 € erbittet der Verein eine weitere Aufstockung der Fördersumme.

 

Die Verwaltung unterstützt das Anliegen des Vereins. Der Verein verschuldet sich für dieses Vorhaben mit 130.000 €. Dies stellt ist ein bemerkenswertes Engagement dar. Trotz der angespannten Finanzlage der Gemeinde sollte die Gemeinde hier unterstützen.

 

Die Mittel werden erst im Haushaltsjahr 2024 benötigt. Daher bindet sich die Gemeindevertretung mit diesem Beschluss selbst, die Mittel im Haushaltsplan 2024 einzustellen. Einen erneuten Auszahlungsbeschluss muss es nicht geben, d.h. nach Beschluss über den HHPL 2024 kann die Verwaltung den Zuwendungsbescheid anpassen.

 

 

Beschlusshistorie

BV-A1/2021-0111

BV-A1/2022-0170

 

Gesetzliche Grundlagen

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Investitionsförderung


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

40.000

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2024

42100.531801

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Aufstockung der Fördersumme für den Neubau des Umkleide- und Sanitärgebäudes auf dem Gelände des Sportplatzes 1. FV Eintracht Wandlitz e.V. um 40.000 € auf 200.000 €.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2024 einzuplanen. Die Auszahlung erfolgt nach Beschluss des Haushaltsplanes 2024, frühestens jedoch im Januar 2024.


Anlagen:

 

keine

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   15.05.2023 14:13:42   Christian Braungard