Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Platanen-/Ulmenstraße“, auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Ulmenstraße 17, Flur 5, Flurstücke 630 vor (siehe Flurkarte).
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen nachträglichen Bauantrag zur Errichtung einer Garage mit Teilrückbau und Aufschüttung (siehe Lageplan).
Beantragt wird die Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im allgemeinen Wohngebiet, hier von der Grundflächenzahl 0,28 als Höchstmaß für Wohnhaus inkl. Terrasse und aller Nebenanlagen.
Nach Umsetzung aller Maßnahmen würde die GRZ auf dem Grundstück 0,3068 betragen (siehe GRZ-Berechnung), was eine zusätzliche Versiegelung von 23.71 m² bedeutet.
Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung vor dem Hintergrund der negativen Vorbildwirkung für alle zukünftigen Bauvorhaben städtebaulich nicht vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
einer Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes „Platanen-/Ulmenstraße“, hier der Überschreitung der GRZ von 0,28 (Höchstmaß) um 23,71 m² auf 0,3068 für das Flurstück 630 der Flur 5 gemäß den Antragsunterlagen nicht zuzustimmen
Anlagen:
Flurkartenauszug GRZ Berechnung mit Begründung der Befreiung Lageplan mit Bemerkungen
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