Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2023-0230  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Platanen-/Ulmenstraße"
Gemarkung Wandlitz, Flur 5, Flurstück 630, Ulmenstraße 17
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:HB 25
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.06.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
13.06.2023 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
26.06.2023 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug_Befreiung
GRZ-Berechnung mit Begründung zur Befreiung
Lageplan mit Bemerkungen

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Platanen-/Ulmenstraße“, auf dem Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Ulmenstraße 17, Flur 5, Flurstücke 630 vor (siehe Flurkarte).

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen nachträglichen Bauantrag zur Errichtung einer Garage mit Teilrückbau und Aufschüttung (siehe Lageplan).

 

Beantragt wird die Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im allgemeinen Wohngebiet, hier von der Grundflächenzahl 0,28 als Höchstmaßr Wohnhaus inkl. Terrasse und aller Nebenanlagen.

 

Nach Umsetzung aller Maßnahmen würde die GRZ auf dem Grundstück 0,3068 betragen (siehe GRZ-Berechnung), was eine zusätzliche Versiegelung von 23.71 m² bedeutet.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die beantragte Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung vor dem Hintergrund der negativen Vorbildwirkung für alle zukünftigen Bauvorhaben städtebaulich nicht vertretbar.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

einer Befreiung von der Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes „Platanen-/Ulmenstraße“, hier der Überschreitung der GRZ von 0,28 (Höchstmaß) um 23,71 m² auf 0,3068 für das Flurstück 630 der Flur 5 gemäß den Antragsunterlagen nicht zuzustimmen

 


Anlagen:

 

Flurkartenauszug

GRZ Berechnung mit Begründung der Befreiung

Lageplan mit Bemerkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug_Befreiung (467 KB)    
Anlage 2 2 GRZ-Berechnung mit Begründung zur Befreiung (238 KB)    
Anlage 3 3 Lageplan mit Bemerkungen (927 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   16.05.2023 14:20:03   Rico Wernowsky