Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2023-0593  

 
 
Betreff: Neubau der Regenentwässerungsanlage Kirchstraße Dorfkern, OT Wandlitz
Umsetzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:TB25
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:HA_Hauptamt
    K_Kämmerei
   Bgm
   HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
06.06.2023 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
13.06.2023 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
15.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
19.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.06.2023 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vorstellung der Ergebnisse der Entwurfsplanung (PPP), vom 09.05.2023

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Die Kirchstraße befindet sich im alten Dorfkern von Wandlitz.

Im nördlichen Bereich der Kirchstraße und dem angrenzenden Gelände zum

Wandlitzsee befindet sich eine Regenentwässerungsanlage aus Vorwendezeiten,

bestehend aus

- drei Straßenabläufen,

- einem Sedimentationsschacht (nachgerüstet 2001) und

- einer Bestandsleitung in Richtung Wandlitzsee (über Privatgelände).

 

Über die Regenentwässerungsanlage erfolgt die Straßenentwässerung

-          der Oranienburger Straße (Hochpunkt vor Jünemannplatz bis Kirchdreieck),

-          der Karl-Liebknecht-Straße Haus-Nr. 53 bis Jünemannplatz,

-          der gesamten Kirchstraße und

-          der Breitscheidstraße im Bereich des Kirchdreiecks bis ca. alte Dorfschule

(u.a. ca. 8.000 m² reine befestigte Fahrbahnfläche).

 

Nach Unzulänglichkeiten bei der Verbringung des Regenwassers (Rückstau im

Straßenbereich) sind im Jahr 2019 Schäden ermittelt worden, die das

Erfordernis einer Erneuerung der Anlage aufzeigten.

 

Die bestehende Rohrleitung aus Beton und teilweise aus Steinzeug ist mindestens 40 Jahre alt. Das genaue Alter konnte nicht ermittelt werden. Im Jahr 2001 wurde ein Sedimentationsschacht im Zufahrtsbereich des Grundstückes Kirchstraße 11 nachgerüstet.

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung BV-GV/2022-0466 vom 22.06.2022 wurde die Fortführung der Planung auf Basis der vorgelegten Planungsergebnisse (Vorplanung und ergänzende Vorplanung) des Bauvorhabens „Regenwasserableitung Kirchstraße“ mit folgendem Bauumfang beschlossen (Variante A):

-          Neubau bzw. Sanierung von Straßenabläufen zur Fassung des Straßenwassers,

-          Neubau einer Regenwasserleitung DN 400

-          Neubau der notwendigen Sedimentationsanlage als Sedimentationsteich einschließlich eines weiterführenden Überleitungsgrabens in den Wandlitzsee.

Im Übrigen sollte im weiteren Planungsverlauf im Hinblick auf gestalterische Gesichtspunkte eine Prüfung eines alternativen Standortes des Sedimentationsbeckens an der östlichen Grundstücksgrenze (im Bereich des zukünftigen Bürgerparks) vorgenommen werden.

 

Durch das Tiefbauamt der Gemeinde Wandlitz wurde im August 2022 eine Anfrage an die Untere Wasserbehörde des Landkreises Barnim bezüglich der Genehmigungsfähigkeit einer Sedimentationsanlage als Sedimentationsteich gestellt. Dabei erfolgte die Bemessung der Sedimentationsanlage nach dem Arbeitsblatt DWA-A 102 Teil 2 (Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen, Stand Oktober 2021).

Diese neue Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) widmet sich dem wissenschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse („Regenwetterabflüsse“).

 

Mit Schreiben vom 20.01.2023 teilte die Untere Wasserbehörde (UWB) mit, dass ein Sedimentationsteich aufgrund von Erfahrungen und aktuellen Erkenntnissen der Fachwelt (Landesamt für Umwelt) als nicht hinreichend wirksam und somit als nicht genehmigungsfähig angesehen wird.

 

Unter Zugrundelegung der Mitteilung der UWB ist auf der Basis der o.g. aktuellen Regelwerke eine Entwurfsplanung für das Gesamtprojekt erarbeitet worden, die nunmehr r die geforderte Behandlung der Regenwetterabflüsse vor Einleitung in den Wandlitzsee eine industriell gefertigte Anlage als dezentrale Anlage berücksichtigt. Diese soll im Straßenbereich vor der Zufahrt zur Kirchstraße 11 angeordnet werden.

Mit der gewählten industriell gefertigten Anlage wird den Forderungen bezüglich einer hohen zuverlässigen Reinigungsleistung der Regenwetterabflüsse durch entsprechende konstruktive Auslegung Rechnung getragen.

Die geänderte Planung wurde zur Stellungnahme beim Landkreis Barnim vorgelegt und mit Schreiben vom 31.03.2023 liegt eine positive Stellungnahme des Landkreises einschließlich der Unteren Wasserbehörde vor.

 

Insoweit erübrigt sich die, mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom Juni 2022 geforderte Prüfung eines alternativen Standortes für das Sedimentationsbecken auf dem Gelände des zukünftigen Bürgerparks, da dieses durch die industriell gefertigte Anlage im Straßenbereich vor der Zufahrt ersetzt wird.

 

Da die Regenentwässerungsanlage und speziell der Graben zum Wandlitzsee

im Bereich des zukünftigen Bürgerparks geplant wurde, erfolgte am 09.05.2023 eine Vorstellung der vorliegenden Planungsergebnisse mit der gewählten technischen Lösung in der ArbeitsgruppeNutzungskonzept Kirchstraße 11“ (AG).

Die AG bestätigte die vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung r den Neubau der Regenentwässerungsanlage in der Kirchstraße mit folgendem Bauumfang

-          Neubau bzw. Sanierung von Straßenabläufen zur Fassung des Straßenwassers,

-          Neubau der notwendigen Sedimentationsanlage als industriell gefertigte Anlage im Straßenbereich vor der Zufahrt Kirchstraße 11

-          Neubau einer Regenwasserleitung DN 400

-          Neubau des notwendigen weiterführenden Überleitungsgrabens in den Wandlitzsee.

Die Investitionskosten der bestätigten Ausführungsvariante betragen ca. 315.000 €.

 

r das Bauvorhaben wurden in den Haushaltsjahren 2019, 2020 und 2021, nunmehr übertragen auf das Haushaltsjahr 2023, finanzielle Mittel in Höhe von 225.000 € veranschlagt.

 

Mit der gewählten Ausführungsvarianten der Herstellung einer technischen Anlage in Form einer Sedimentationsanlage im öffentlichen Straßenraum sowie im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden Kostensteigerungen bedarf die Umsetzung der Maßnahme die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 90.000 €.

Diese zusätzlichen finanziellen Mittel nnen durch die Umschichtung innerhalb desr die Instandhaltung der Regenentwässerungsanlagen im Gemeindegebiet veranschlagten Budgets bereitgestellt werden .

 

Nach einer entsprechende Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und der anschließenden Erarbeitung der Ausführungsplanung sowie der Ausschreibung der Bauleistungen soll mit der Projektumsetzung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2023 begonnen werden.

Die anstehenden Bauarbeiten sollen dabei mit den auf dem Gelände des Grundstückes Kirchstraße 11 noch anstehenden Bauvorhaben (Hospiz, Bürgerpark) koordiniert werden. 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Beschlusshistorie

 

BV-GV/2020-0050

BV-A1/2020-0066 (mit dem Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE/ NDNIS 90/

GRÜNE/UWG Ö44 A1 vom 17.05.2021)

BV-GV/2022-0466

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja 

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Grundlage Ergebnis Kostenberechnung der Entwurfsplanung März 2023))

315.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2019

54100.522103

 

60.000,00

 

2020

54100.522103

 

30.000,00

 

2021

54100.522103

 

135.000,00

 

2023

54100.522103

 

90.000,00

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, auf der Grundlage der vorliegenden Planungsergebnisse (Entwurfs- und Genehmigungplanung) die Fortführung der Planung und die Umsetzung des BauvorhabensNeubau der Regenentwässerungsanlage Kirchstraße Dorfkern, OT Wandlitz mit folgendem Bauumfang:

-          Neubau bzw. Sanierung von Straßenabläufen zur Fassung des Straßenwassers,

-          Neubau der notwendigen Sedimentationsanlage als industriell gefertigte Anlage im Straßenbereich vor der Zufahrt Kirchstraße 11,

-          Neubau einer Regenwasserleitung DN 400,

-          Neubau des notwendigen weiterführenden Überleitungsgrabens in den Wandlitzsee.

 

Die Zusammenstellung der Planungsergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung in Form einer Power-Point-Präsentation (PPP) sind als Anlagen der Beschlussvorlage beigefügt.

Im Übrigen sind die PPP sowie die Planungsunterlagen im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Regenwasserableitung Kirchstraße“ eingestellt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Vorstellung der Ergebnisse der Entwurfsplanung (PPP) vom 09.05.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorstellung der Ergebnisse der Entwurfsplanung (PPP), vom 09.05.2023 (2495 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   11.05.2023 07:06:03   Jörg Menge